AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/3dc0b26c-be68-4c1c-a869-6ee69aebeb75) · Abgerufen am 26.08.2026 11:23 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/3dc0b26c-be68-4c1c-a869-6ee69aebeb75/

Baumwässerung 2026 im Stadtgebiet Nürnberg

Notice-ID: 3dc0b26c-be68-4c1c-a869-6ee69aebeb75 · Procedure-ID: 5edfd8c8-b783-4940-ab36-b31e76d66c8c

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Nürnberg - Servicebetrieb Öffentlicher Raum, Nürnberg
Veröffentlicht
07.07.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
77211500 — Landwirtschaft, Forst, Gartenbau
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
809 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Wässerung von Bäumen und Staudenflächen im Straßenraum und in Grünanlagen im Stadtgebiet Nürnberg im Jahr 2026 Im Los 1 sind im Jahr 2026 ca. 5.018 Bäume und im Los 2 ca. 6.277 Bäume zu wässern. Es sind 10 Wässergänge pro Baumstandort/Jahr durchzuführen. Pro Wässergang müssen jeweils 200 l. Bei Naturdenkmälern 400l Wasser gleichmäßig und durchdringend auf die gesamte Baumscheibe aufgebracht werden. Zusätzlich sind 5 Wässergänge pro Jahr für die Hitzewässerung bei Jungbäumen vorgesehen die nach Witterung abgerufen werden.

Lose

2 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.05.2026
Ende
31.12.2026

Vergabe-Status

Auftragnehmer (2)
Lohnbetrieb Schweiger · MR Maschinenring Franken GmbH
Vertragsabschluss
07.07.2026
Zuschlagsentscheidung
11.06.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabeprüfstelle Regierung von Mittelfranken (UVgO-Stelle), Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (2)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).