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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle

Beschaffung von Wartungslizenzen für die Software „ARIS“

Bundesministerium für Verkehr · Berlin · Berlin · Oberste Bundesbehörde

Vergabe-Ergebnis

SAG Aris GmbH

Auftragnehmer

Zuschlagswert 340.000 €
Eingegangene Angebote 1

Beschreibung

Zeitlich befristete Überlassung von Standardsoftware verbunden mit der Erbringung von Pflegeleistungen und Supportleistungen: - Lizenz ARIS Enterprise - Enterprise Server (YSPES) on Windows, 1x Tenant für 24 Monate, - Lizenz ARIS Enterprise – Admin (YSPAB) on Windows, 30 Named User für 24 Monate, - ARIS Enterprise – Designer (YSPDE) on Windows, 400 named User, - ARIS Enterprise - Viewer PRO (YSPVM), Pack on Windows, 3 Concurrent User, - ARIS Enterprise - Viewer Pack (YSPVP) on Windows, 11 Concurrent User cumulative und - ARIS Enterprise - Ext. for SAP Solution (YSPSO) 1 Tenant, - ARIS Enterprise - Ext. Simulation (YSPSI) 1 Named User, - ARIS UML Designer (YUD) 10 Named User, 4.532,44 € - ARIS Enterprise - Enterprise Server (YSPES) on Windows, 1x Tenant, - ARIS Enterprise – Admin (YSPAB) on Windows, 2 Named User, - ARIS Enterprise – Designer (YSPDE) on Windows, 6 Named User, - ARIS Enterprise - Viewer PRO (YSPVM) Pack on Windows, 1 Concurrent User Cumulative, - ARIS Enterprise - Viewer Pack (YSPVP) on Windows, 1 Concurrent User cumulative, - ARIS Enterprise - Ext. for SAP Solution (YSPSO) 1 Tenant, - ARIS Enterprise. - Ext: Simulation (YSPSI) 1 Named User, - ARIS UML Designer (YUD) 1 Named User

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📅 Laufzeit endet am 28.10.2027

Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.

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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

KMU-Anteil der Bieter

1 von 1 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (100 %)

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

  • Kosten nach Wichtigkeit

    100

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Eingegangene Angebote

Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.

SAG Aris GmbH 340.000 €

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  1. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen

    Auftragnehmer SAG Aris GmbH
    Zuschlagswert 340.000 €

    1 Veröffentlichung

    • 27.11.2025 Original-Veröffentlichung aktuell

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340.000 €
Zuschlagswert

Vergabenummer H14/SeV/2549/Z13
Verfahrensart Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Gering KI
Standort Berlin, Berlin
Veröffentlicht 27.11.2025
CPV-Code 72260000
IT-Dienstleistungen (Was ist das?)
Angebote 1
⚠ dünner Wettbewerb (Ø 6,6 in der Branche)
Erfüllungsort Berlin
Laufzeit 29.10.2025 – 28.10.2027
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Bieter (1)
SAG Aris GmbH · Saarbrücken

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Auftragnehmer (?)
SAG Aris GmbH

Ø Bieter in der Branche 6.6
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 64.291 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in IT & Digitalisierung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 19.511 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Schätzwert-Abweichung -2%
KMU-Bieteranteil 36%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Berlin
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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes, Bonn

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 09.06.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

Bundesministerium für Verkehr · Berlin

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☎ 000