AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.subreport.de/E95727845) · Abgerufen am 10.08.2026 18:56 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/3dcd231d-4ec0-4a15-aa7c-c1823c726087/

Abwasseranlage Oberthal Güdesweiler (104) - Sanierung der Kläranlage Güdesweiler und Erneuerung der Regenwasserbehandlung

Notice-ID: 3dcd231d-4ec0-4a15-aa7c-c1823c726087 · Procedure-ID: c425b333-ce9a-473c-b3e8-20a20c1430cf

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Stammdaten

Auftraggeber
Entsorgungsverband Saar, Saarbrücken
Veröffentlicht
17.07.2026
Frist (Submission)
15.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45252100 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Rückbau der bestehenden Teichkläranlage und Herstellung einer technischen Kläranlage mit Feinrechenanlage, Rundsandfanganlage, Belebungsbecken (Biocos-Verfahren), Phosphatfällungsanlage und Schlammspeicher. Erneuerung der Regenwasserbehandlung mit Trennbauwerk, Regenüberlaufbecken, Drossel-/Zulaufpumpwerk, Retentionsbodenfilter und Ablaufdrosselung. Neubau eines Funktionalgebäudes mit einer nutzbaren Gebäudefläche von ca. 190 m² mit Werkstatt/Lager, Messraum, WC-Raum, NSHV-/Betriebsüberwachungsraum, Raum für Rechenanlage, Raum für Sandfanganlage, Raum für Gebläse/Verdichter, Raum für Brauchwasseranlage. Die Maßnahme beinhaltete sämtliche Leistungen der Bau-, Maschinen- und E-/MSR-Technik sowie der technischen Gebäudeausrüstung, u. a.: - Abbruch Stahlbeton ca. 320m³ - Aushub und Verwertung Erdmassen ca. 10.000 m³ - Lieferung und Einbau Ersatzboden ca. 8500 m³ - Asphaltarbeiten ca. 2000 m² - Stahlbeton herstellen ca. 900 m³ - Spundwandverbau ca. 700 m², - Komplettabbruch Betriebsgebäude

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
80 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, Saarbrücken

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

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