AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 29.06.2026 01:39 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/3df8e070-75a3-486e-bd28-5929f285b7e2/

Einführung eines einheitlichen EDV-Verfahrens für den Polizeiärztlichen Dienst in Bayern (MedSys)

Notice-ID: 3df8e070-75a3-486e-bd28-5929f285b7e2 · Procedure-ID: fc60f009-3833-41d0-832c-7b24a7c88f7a

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Stammdaten

Auftraggeber
Bayerisches Landeskriminalamt, München
Veröffentlicht
23.06.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
48100000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Ziel des Verfahrens ist die Beschaffung einer bereits auf dem Markt befindlichen (arbeits-)medizinischen Standardsoftware. Der Auftrag umfasst neben der am Markt erprobten Software (Standardsoftware), welche in der bestehenden IT-Umgebung des Auftraggebers installiert und betrieben werden kann. Der Auftragnehmer übernimmt neben der Lieferung des Gesamtsystems, die Beschulung, die Einführung, den technischen Regelbetrieb und und den Support für das Gesamtsystem "MedSys". Das Gesamtsystem "MedSys" soll aus drei (3) Bereichen bestehen: (1) Fachanwendung „MedSys“ (2) Mitarbeiterportal „Mein MedSys“ (3) Upload- & Download-Portal im Internet für Bewerbende

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Vertinex GmbH
Vertragsabschluss
02.06.2026

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).