AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av275c5a-eu) · Abgerufen am 03.09.2026 15:48 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/3e1d4d44-4457-43c6-87b2-427ac69db2d1/

Beschaffung von datentechnischen Endgeräten und Medientechnik 2026

Notice-ID: 3e1d4d44-4457-43c6-87b2-427ac69db2d1 · Procedure-ID: bc9a58d2-b3e6-45cb-aa4f-a0f178590c1a

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Überlingen Vergabestelle, Überlingen
Veröffentlicht
06.03.2026
Frist (Submission)
08.04.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
30000000 — Büromaschinen und Computer
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Stadt Überlingen verantwortet als Schulträger gemeinsam mit den schulischen Bedarfsträgern die Digitalisierung der Klassenzimmer sowie den digitalen Ausbau der Schulen im gesamten Stadtgebiet von Überlingen. Auf Basis der aktuellen Medienentwicklungsplänen der einzelnen Schulen hat sich ein Bedarf an neu zu beschaffenden digitalen Komponenten ergeben. Ein großer Teil dieses Bedarfs stellt die Basis dieses Vergabeverfahrens, die Beschaffung von digitalen Endgeräten und Medientechnik, dar.

Lose

3 Lose (max. 1 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.06.2026
Ende
24.07.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
53 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg, 76131

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).