AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.subreport.de/E42511744) · Abgerufen am 23.09.2026 01:44 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/3e1d62f3-5ed2-4366-954d-0b7fbc56fc34/

Lieferung Holzhackschnitzel & Ascheentsorgung

Notice-ID: 3e1d62f3-5ed2-4366-954d-0b7fbc56fc34 · Procedure-ID: 8da6b826-6f04-4078-8801-96e33f3c178b

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtverwaltung Weil am Rhein, Weil am Rhein
Veröffentlicht
07.08.2026
Frist (Submission)
11.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
09111400 — Erdöl, Strom und Energie
Branche
Energie & Umwelt
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Stadtwerke betreiben 2 verschiedene Hackgutanlagen, an unterschiedlichen Standorten, welche zudem verschiedene Hackgutqualitäten benötigen. Die Vergütung der Leistung erfolgt anhand der erzeugten Wärmemengen in den Biomassekesseln (ohne Berücksichtigung einer Kondensationsanlage). prognostizierter Wärmemengenbedarf • Römerstraße: o Heizperiode 2026/27: 8.500 MWh o Heizperiode 2027/28: 8.500 MWh • Kant-Gymnasium: o Heizperiode 2026/27: 2.000 MWh o Heizperiode 2027/28: 2.000 MWh Gesamtbedarf: ca. 21.000 MWh. Der Auftrag beinhaltet auch die fachgerechte Entsorgung der entstandenen Asche.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.10.2026
Ende
30.09.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
61 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).