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Erstellung der "Landesabfallbilanz Rheinland-Pfalz" für die Bilanzjahre 2025 bis 2027 und optional für das Bilanzjahr 2028
Landesamt für Umwelt · Mainz · Rheinland-Pfalz · Landesbehörde
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Gemäß § 7 des Landeskreislaufwirtschaftsgesetzes (LKrWG) erstellen die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) des Landes Rheinland-Pfalz eine Bilanz über die Vorbereitung zur Wiederverwendung, des Recyclings, der sonstigen Verwertung und der Beseitigung der ihnen überlassenen Abfälle unter Angabe von deren Art, Menge und Verbleib. Diese Bilanzen sind jährlich zu einer landesweiten Abfallbilanz zusammenzufassen ("Siedlungsabfallbilanz"). Gemäß § 8 LKrWG erstellt die Zentrale Stelle für Sonderabfälle eine jährliche Bilanz über Art, Menge und Verbleib der gefährlichen Abfälle ("Sonderabfallbilanz"). Siedlungs- und Sonderabfallbilanz werden jährlich als "Landesabfallbilanz Rheinland-Pfalz" zusammengefasst und als gemeinsames Werk vom rheinland-pfälzischen Mi-nisterium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, und Mobilität (MKUEM) veröffentlicht. Des Weiteren werden jährlich die "Abfallwirtschaftsprofile der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger" als Anhang 1 zur Landesabfallbilanz sowie ein "Entsorgungsanlagen-Kataster" als Anhang 2 zur Landesabfallbilanz erstellt und veröffentlicht. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU), einen geeigneten Dienstleister mit der Erstellung der "Landesabfallbilanz Rhein-land-Pfalz" für die Bilanzjahre 2025 bis 2027, bzw. bei Inanspruchnahme der einmali-gen Verlängerungsoption zusätzlich mit der Erstellung der "Landesabfallbilanz Rhein-land-Pfalz" für das Bilanzjahr 2028 zu beauftragen. Die nachfolgend aufgeführten Dokumente sind als Grundlage für die hier gegenständliche Leistung zu verstehen und den Anlagen 1a bis 1c zu entnehmen: - "Landesabfallbilanz Rheinland-Pfalz 2023" (Anlage 1a) einschließlich der - "Abfallwirtschaftsprofile der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Rheinland-Pfalz 2023" (Anlage 1b) und des - "Entsorgungsanlagen-Kataster für Siedlungsabfälle 2023" (Anlage 1c). Das LfU legt besonderen Wert auf die graphische Darstellung der Ergebnisse in den Tabellen, Karten und A
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Entsorgung & Recycling
Gesucht wird ein Dienstleister zur Erstellung der "Landesabfallbilanz Rheinland-Pfalz" für die Jahre 2025-2027 (mit Option auf 2028).
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: 3) die zu 2) eingesetzte Projektleitung mindestens drei (3) erfolgreich abgeschlossene Projekte im Bereich der Siedlungsabfallwirtschaft als Referenzen nachweisen kann, die die nachfolgenden Kriterien erfüllen: i. Auftraggeber: Bundes- oder Landesbehörden oder öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, ii. Auftragsgegenstand: a. Erstellung einer landesweiten jährlichen Siedlungsabfallbilanz nach Aufbereitung und Auswertung umfangreicher Rohdaten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder b. Erstellung eines Berichts oder einer Publikation nach Aufbereitung und Auswertung von Rohdaten aus dem Bereich der Siedlungsabfallwirtschaft, im Umfang einer jährlichen Siedlungsabfallbilanz und zur Leistungsbeschreibung ähnlichen Inhalts, iii. Projektbeginn nach 01.01.2020 und Projektende vor 30.09.2025, iv. Projektlaufzeit mindestens 12 Monate. Bei einer Bietergemeinschaft zählt für das Erreichen der Anzahl der geforderten Referenzen die Gesamtheit der Mitglieder. Die vorstehend für die Projektleitung geforderten Referenznachweise sind je Referenz mittels des Formulars 311 (Referenznachweis Projektleitung) nachzuweisen und mit dem Angebot einzureichen. Sofern sich eine Referenz gem. Formular 311 auf einen Bericht oder eine Publikation bezieht, so ist ergänzend zu der abgegebenen Referenz mindestens das Inhaltsverzeichnis des jeweiligen Berichts oder der Publikation als pdf-Datei einzureichen.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: 2) er im Rahmen der Leistungserbringung eine Projektleitung einsetzen wird, die über ein erfolgreich abgeschlossenes natur- oder ingenieurwissenschaftliches Studium an einer Universität oder Hochschule (Diplom, Master) verfügt, Ergänzend zur Eigenerklärung gemäß Formular 304 ist ein Scan des Studiennachweises beizufügen.
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Durchschnittliche Personalstärke
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: 1) in seinem Unternehmen die notwendigen Rahmenbedingungen (technische und personelle Ausstattung sowie Qualitätssicherungsmaßnahmen) vorhanden sind, um die Leistungserbringung in der geforderten Qualität und Zeitschiene über die gesamte Vertragslaufzeit zu gewährleisten,
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 25.11.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 367 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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