Frist abgelaufen Büro & Verwaltung
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Lieferauftrag EU-Oberschwelle KMU-geeignet
⚠ Geändert: Ergänzende Informationen

Herstellung von Drucksachen – Los 1: Geheftetes und Geklebtes

Bundesamt für Strahlenschutz · Salzgitter · Niedersachsen · Untere Bundesbehörde

Frist vorbei — Zuschlag ansehen · an Offsetdruckerei E. Sauerland GmbH →

Diese Frist ist vorbei — die nächste muss es nicht sein.

Wer Bundesamt für Strahlenschutz beobachtet, bekommt neue Ausschreibungen dieser Vergabestelle per E-Mail — am Tag der Veröffentlichung statt Wochen später über eine Suchmaschine.

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Beschreibung

Das Bundesamt für Strahlenschutz ist nach § 6 Strahlenschutzgesetz verpflichtet, die Bevölkerung über Strahlenschutz zu informieren und aufzuklären. Zur Erfüllung dieses gesetzlichen Auftrags ist die Produktion von Drucksachen, insbesondere Unterrichtsmaterialien, zwingend erforderlich, da bestimmte Zielgruppen nicht ausschließlich über digitale Formate erreicht werden können.

Änderungen am Verfahren

1 Aktualisierung

Der Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.

  1. ✏️ Änderung

    Ergänzende Informationen

Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →

⚡

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Büro & Verwaltung

Herstellung von Drucksachen (geheftet und geklebt) zur Information und Aufklärung der Bevölkerung über Strahlenschutz.

Der geschätzte Wert beträgt 153.961 EUR. Es handelt sich um eine offene Standardausschreibung für Lieferungen.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾

Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Berufshaftpflichtversicherung

    Der Bieter hat den Nachweis als zertifizierte Druckerei mit dem „Blauen Engel“ nachzuweisen (gültige Urkunde oder einen geeigneten Nachweis). Blauer Engel-Gütezeichen sind als Nachweis für die Leistungserbringung geeignet sind, wenn die Gütezeichen auf Herstellerklärungen aufbauen, die auf objektiv nachprüfbaren Kriterien beruhen (s. u.). Nicht ausreichend ist eine reine Eigenerklärung, die eine nicht weiter belegte Versicherung des bietenden Unternehmens enthält, dass die angebotene Leistung den geforderten Kriterien des Gütezeichens entspricht. Alternativ werden zum Umweltzeichnen ,,Blauer Engel“ abschießend folgende Nachweise akzeptiert: • Gleichwertige Umweltzeichen gem. §34 Abs. 2 VgV werden als Nachweis anerkannt, sofern diese 1. Anforderungen betreffen, die den Kriterien des Blauen Engels entsprechen, 2. auf objektiv überprüfbaren und nichtdiskriminierenden Kriterien beruhen und 3. von einer unabhängigen Stelle vergeben werden. • Wenn der Bieter nachweisen kann, dass er aus Gründen, die ihm nicht zugerechnet werden können, nachweislich keine Möglichkeit hatte, das vom BfS geforderte oder ein gleichwertiges Gütezeichen innerhalb einer einschlägigen Frist zu erlangen, so werden auch andere geeignete Belege akzeptiert, sofern das Unternehmen nachweist, dass die von ihm zu erbringende Leistung die Anforderungen des geforderten Gütezeichens oder die vom öffentlichen Auftraggeber angegebenen spezifischen Anforderungen erfüllt. Sofern der Bieter nicht selbst Inhaber der Zertifizierung ist, ist nachzuweisen, dass die benannte Produktionsstätte (Unterauftragnehmer) über die entsprechende Zertifizierung verfügt. Das BfS behält sich vor, Angebote auszuschließen, die die geforderten Umweltkriterien nicht erfüllen oder keinen ausreichenden Nachweis über die Zertifizierung mit dem Blauen Engel erbringen. Weitere Informationen finden Sie auch hier: https://www.blauer-engel.de/de/produktwelt/druckerzeugnisse/druckerei. Des Weiteren hat der Bieter hat das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 31 UVgO i.V.m. §§123,124 GWB in Form einer Eigenerklärung in der „Anlage A – Sammelanlage BWB“ zu erklären. Darüber hinaus ist ein Nachweis bzw. eine formfreie Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung erforderlich: • Eine bestehende, aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung. • Hilfsweise kann eine formfreie Eigenerklärung über die Bereitschaft zum Abschluss einer marktüblichen Betriebshaftpflichtversicherung im Falle einer Zuschlagserteilung erfolgen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Solche Anforderungen kommen wieder

Hier wurden Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung teilweise möglich

    Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, dieses vertreten durch das Bundesamt für Strahlenschutz. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle des BfS zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BfS gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt das BfS dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BfS geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BfS. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten. Hinweis: Das BfS ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    Geschätzter Wert 153.961 €

    1 Veröffentlichung

    • Frist 10.03.2026 Ergänzende Informationen aktuell
  2. Vergabeergebnis

    Auftrag wurde zugeschlagen · 90 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer Offsetdruckerei E. Sauerland GmbH

Preiseinschätzung

Basierend auf 39 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 312.279 €
Median 405.000 €
Oberes Quartil 542.347 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

153.961 €
Geschätztes Rahmen-Volumen

Angebotsfrist 10.03.2026, 10:00 Uhr (abgelaufen)
Vergabenummer 1082/25/001
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Lieferauftrag
Schwierigkeit Gering KI
Standort Salzgitter, Niedersachsen
Veröffentlicht 06.02.2026
CPV-Codes (3) 22000000 · Druck- und Verlagserzeugnisse
22470000 · Druck- und Verlagserzeugnisse
22150000 · Druck- und Verlagserzeugnisse
(Was ist das?)
Erfüllungsort Salzgitter
Laufzeit 3 Jahre
Verlängerungsoption bis zu 1× verlängerbar
Bindefrist (?) 112 Tage
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Nebenangebote nicht zugelassen

Alert für ähnliche Ausschreibungen
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Ø Bieter in der Branche 43.9
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 26.253 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Büro & Verwaltung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 5.229 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 19 Tage
Schätzwert-Abweichung 23%
KMU-Bieteranteil 91%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Bundesamt für Strahlenschutz. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundesamt für Strahlenschutz, Salzgitter

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 03.06.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Frist abgelaufen). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Vergabestelle

Bundesamt für Strahlenschutz · Salzgitter

✉ angebote@bfs.de
☎ 000