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Standard Beam-Vacuum Cold-Warm Transitions - SIS100
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH · Darmstadt · Hessen · Öffentliches Unternehmen (Bund)
Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer und ohne Vertragswert veröffentlicht.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Lieferung von Standard Beam-Vacuum Cold-Warm Transitions für das FAIR-Projekt (SIS100).
- Die Baugruppen verbinden Vakuumkammern bei Raumtemperatur mit kryogenen Bereichen und gleichen Längenänderungen aus.
- Es handelt sich um eine offene Standardausschreibung für Lieferungen mit dem CPV-Code 31643000.
- Erfüllungsort und Standort des Auftraggebers ist Darmstadt.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Mit dem FAIR-Projekt (Facility for Antiproton and Ion Research) entsteht derzeit am Standort der GSI in Darmstadt eine der modernsten Teilchenbeschleuniger- und Experimentieranlagen welt-weit. Der unter internationaler Beteiligung entwickelte und finanzierte Anlagenkomplex dient der wissenschaftlichen Grundlagenforschung sowie Experimenten in zahlreichen angewandten Wis-senschaftsdisziplinen. Die Verantwortung für die Realisierung der Anlage wurde der im Jahr 2010 gegründeten FAIR GmbH übertragen. Das GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung übernimmt im Rah-men vertraglicher Vereinbarungen mit der FAIR GmbH zahlreiche administrativ-technische Auf-gaben, darunter auch bestimmte Beschaffungsprozesse. Für den Hauptbeschleuniger der FAIR-Anlage, das Schwerionensynchrotron SIS100, werden sogenannte Kalt-Warm-Übergänge benötigt. Dabei handelt es sich um UHV-Vakuumkammern, die Strahlrohrabschnitte des Beschleunigerrings in den Raumtemperaturbereichen mit Strahl-rohrabschnitten, die bei Temperaturen von flüssigem Helium betrieben werden, verbinden. Diese Kalt-Warm-Übergänge sind mit zwei Wellbälgen ausgestattet, verfügen über einen großen Kryostat-Anschlussflansch und stellen über CF-Flansche die Verbindung zwischen den kalten und warmen Strahlrohren her. Zugleich dienen die Baugruppen dem Ausgleich von Längen- und Abstandsänderungen, die infolge des Abkühlens und Wiedererwärmens der kalten Strahlrohrbe-reiche und ihrer Kammern entstehen.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Sonstige Umwelt-Kriterien
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 40 Pkt.
Berücksichtigung des Preises durch die Wertungsmethode "Preis-Quotient-Methode"
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Beschreibung Produtionsablauf und Herstellungsprozess 21 Pkt.Qualität
Bewertet werden die Nachvollziehbarkeit, Schlüssigkeit und fachliche Qualität des dargestellten Produktionsablaufs und Herstellungsprozesses. Maßgeblich ist, in welchem Umfang der Bieter darlegt, dass die Fertigung der ausgeschriebenen Baugruppen auf Grundlage eines strukturierten, technisch geeigneten und qualitätsgesicherten Herstellungsprozesses erfolgt. Eine positive Bewertung erfolgt insbesondere bei einer klaren, vollständigen und widerspruchsfreien Darstellung der einzelnen Fertigungsschritte, der eingesetzten Herstellungsverfahren, der qualitätssichernden Maßnahmen sowie der vorgesehenen Prüf- und Kontrollschritte. Eine geringere Punktzahl erhalten Angebote, deren Ausführungen nur allgemein gehalten sind, wesentliche Bestandteile des Herstellungsprozesses nicht hinreichend konkret beschreiben oder Zweifel an der Beherrschung des Produktionsablaufs offenlassen.
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Liefer-und Terminplanung, Produktionsrate, Projektorganisation und Kommunikation 18 Pkt.Qualität
Dem Auftraggeber ist insbesondere wichtig, dass die vom Auftraggeber vorgegebene Lieferzeit eingehalten wird. Dies ist durch eine detaillierte und schlüssige Projektplanung zu belegen. Bewertet wird insbesondere die geplante Auslieferung der Stückzahlen zu den vorgegebenen Lieferterminen - 3 Teillieferungen. Kürzere, plausibel dargestellte Lieferzeiten werden positiv bewertet. Längere Lieferzeiten erhalten eine entsprechend geringere Punktzahl bis hin zu 0 Punkten. Weiterhin wird bewertet, wie der Bieter beschreibt, welche Gegenmaßnahmen bei sich anbahnenden Lieferterminverzögerungen eingeleitet werden.
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Beschreibung Qualitätssicherung, Abnahmetests und Dokumentation 12 Pkt.Qualität
"Bewertet werden die Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit und fachliche Qualität der Darstellung zur Qualitätssicherung, zu den vorgesehenen Abnahmetests sowie zur technischen Dokumentation. Maßgeblich ist, in welchem Umfang der Bieter darlegt, dass die geforderte Qualität der Baugruppen durch geeignete Maßnahmen sichergestellt, die Einhaltung der technischen Anforderungen durch geeignete Prüf- und Abnahmeschritte nachgewiesen und die Ergebnisse in nachvollziehbarer Form dokumentiert werden. Eine positive Bewertung erfolgt insbesondere bei einer klaren, vollständigen und widerspruchsfreien Beschreibung der Qualitätssicherungsmaßnahmen, der Prüf- und Abnahmeverfahren sowie der vorgesehenen Dokumentationsunterlagen. Eine geringere Punktzahl erhalten Angebote, deren Ausführungen nur pauschal bleiben, wesentliche Elemente des Prüf- und Dokumentationskonzepts nicht hinreichend konkret beschreiben oder Zweifel an der belastbaren Qualitätssicherung und Nachweisführung offenlassen. Nachweis über Beispiele zu Abnahmetests und Dokumentation."
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Vollständigkeit und Qualität der Angebotsunterlagen 9 Pkt.Qualität
Im Rahmen dieses Zuschlagskriteriums wird bewertet, inwieweit die Angebotsunterlagen erkennen lassen, dass die angebotene Leistung die in den Vergabeunterlagen festgelegten technischen, qualitativen und funktionalen Anforderungen vollständig erfüllt und fachlich nachvollziehbar umgesetzt werden kann. Dem Auftraggeber ist dabei insbesondere wichtig, dass aus dem Angebot eindeutig hervorgeht, wie die angebotene Lösung die Spezifikation vollumfänglich erfüllt und auf welche Weise die Fertigung der Baugruppen sowie deren vakuumtechnische Abnahme vorgesehen sind. Eine positive Bewertung erfolgt insbesondere bei einer klar strukturierten, technisch präzisen und widerspruchsfreien Darstellung der vorgesehenen Ausführung, Fertigung, Prüfmethodik und Qualitätssicherung. Eine geringe Punktzahl erhalten Angebote, deren Unterlagen unvollständig sind, nur pauschale oder wenig belastbare Aussagen enthalten oder die technische Umsetzung und vakuumtechnische Abnahme nicht hinreichend konkret beschreiben.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes Villemombler Straße 76 53123 Bonn Tel.: 0228 9499-0 Fax: 0228 9499-163 E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdten/DE/Vergabekammern.html Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt die GSI dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, je-doch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Bedarf hat sich geändert
1 Veröffentlichung
- 17.06.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 59 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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