AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 24.05.2026 22:45 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/3e6516b6-4bc5-45ef-bd97-d290ef18a029/

Fachplanung Technische Ausrüstung 50Hz PfA Süd 1 für das Infrastrukturprojekt Regionaltangente West (RTW)

Notice-ID: 3e6516b6-4bc5-45ef-bd97-d290ef18a029 · Procedure-ID: 0cdc6273-8846-4da3-bca2-cc5eb8389ddb

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Stammdaten

Auftraggeber
RTW Planungsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main
Veröffentlicht
12.09.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71322500 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Ausführungsplanung (Inbetriebnahmeplanung) sowie die Vorbereitung und Mitwirkung der Vergabe. Die vorliegende Ausschreibung bezieht sich auf Planungsleistungen des technischen Gewerkes Starkstromanlagen (50Hz-Anlagen) in entsprechender Anwendung von § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15 (Lph 5-9 als Grundleistung inkl. besonderer Leistungen) und Leistungen der Baubetriebsplanung nach DB Ril 406. Die Planungsleistungen umfassen nachfolgend aufgeführte Leistungen: Fachplanung Technische Ausrüstung 50Hz in entsprechender Anwendung von §55 HOAI i.V.m. Anlage 15 HOAI (Übertragende Leistungen LPH 5, 6, 7 und 9).

Vertragslaufzeit

Beginn
02.02.2026
Ende
14.01.2029

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).