AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 16.07.2026 23:19 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/3e6b9637-5378-4d0e-a9ae-0a882f9b99f1/

47 Gebäudeautomation

Notice-ID: 3e6b9637-5378-4d0e-a9ae-0a882f9b99f1 · Procedure-ID: b1000000-c0de-4000-a000-00d456985818

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Stammdaten

Auftraggeber
Städtisches Krankenhaus Kiel GmbH, Kiel
Veröffentlicht
28.04.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45315700 — Bauleistungen
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Anlagen der Gebäudeautomation umfassen 14 Automationsschwerpunkte und 28 Feldbusmodule mit ca. 10.100 Datenpunkte (physisch und kommunikativ in Summe). Im Bereich der Verkabelung sind ca. 75000 m Kommunikationsleitungen sowie ca. 32.000 Installationsleitungen vorgesehen. Die Kabel werden innerhalb der Technikzentralen auf eigenen Verlegesystemen installiert. Es wird ein BSK-Bussystem vorgesehen zur Aufnahme von ca. 1200 Brandschutzklappen. Die Anlage soll auf ein bestehendes Managementsystem aufgeschaltet werden. Eine Brandfallmatrix soll programmiert werden. Die Systeme sollen stufenweise in Betrieb genommen werden, eine Wirk-Prinzip-Prüfung soll durchgeführt werden.

Vertragslaufzeit

Beginn
08.05.2025
Ende
27.11.2026

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Kieback & Peter GmbH & Co. KG

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit Technologie u. Tourismus d. Landes Schl-Holst., Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).