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RV Schutzschuhwerk für die Feuerwehr Bochum
Stadt Bochum, Referat Zentrale Vergabestelle · Bochum · Nordrhein-Westfalen · Kommunaler Auftraggeber
Beschreibung
Rahmenvertrag über Schutzschuhwerk für die Feuerwehr Bochum
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Textilien & Arbeitsschutz
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand ist ein Rahmenvertrag für Schutzschuhwerk der Feuerwehr Bochum.
- Es handelt sich um eine Beschaffung von Sachmitteln (supplies).
- Das Verfahren ist ein nicht offenes Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (neg-w-call).
- Der Erfüllungsort ist Bochum.
Es wird ein Rahmenvertrag über Schutzschuhwerk für die Feuerwehr Bochum ausgeschrieben.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Sonstige Umwelt-Kriterien
- Ethnische Gleichstellung
Mindestens 3 Bewerber · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Bestätigung der Anforderungen der Lose / des Loses (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es ist eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Hiermit bestätigen wir, für das/die von uns beantragte(n) Los(e), dass wir im Falle einer Angebotsabgabe ein Produkt anbieten können, dass die im beigefügten Leistungsverzeichnis aufgeführten Anforderungen vollständig erfüllt. Uns ist bekannt, dass die Auftraggeberin die Erfüllung der Anforderungen im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens durch entsprechende Nachweise überprüfen kann. --- Die vorliegende Vergabe erfolgt als zweistufiges Verfahren in sechs Losen. Bereits mit Abgabe des Teilnahmeantrages für das jeweilige Los bzw. Lose hat der Bewerber zu bestätigen, dass das von ihm im Falle einer Angebotsabgabe vorgesehene Produkt die im beigefügten Leistungsverzeichnis beschriebenen Anforderungen grundsätzlich erfüllt bzw. erfüllen kann, gem. detaillierter Leistungsbeschreibung. Mit dieser Bestätigung erklärt der Bewerber verbindlich, dass er nach aktuellem Kenntnisstand in der Lage ist, für das betreffende Los ein Produkt anzubieten, welches die im Leistungsverzeichnis aufgeführten technischen, funktionalen und sonstigen Anforderungen erfüllt. Die Bestätigung ist für jedes Los, auf welches sich der Teilnahmeantrag bezieht, gesondert abzugeben. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Angaben im weiteren Verlauf des Verfahrens, insbesondere im Rahmen der Angebotsphase, durch geeignete Nachweise, Produktunterlagen, technische Beschreibungen, Referenzen, Teststellungen oder andere geeignete Nachweise überprüfen zu lassen. Bewerber, welche eine entsprechende Bestätigung nicht abgeben oder nicht plausibel darlegen können, dass die Anforderungen des Leistungsverzeichnisses erfüllt werden können, können vom weiteren Verfahren für das betreffende Los ausgeschlossen werden.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung EU-Sanktionen (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es ist eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Ich/Wir erkläre(n), dass - keine Person, deren Verhalten ( 1) meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach (2): 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10.den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels), - mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass ich/wir mich/uns zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet habe(n). (1) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. (2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. 2. Ich/wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen nicht - bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, - im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. 3. Mir/Uns ist bekannt, dass seitens der Vergabestelle noch keine Informationen hinsichtlich etwaiger früherer Ausschlüsse meines/unseres Unternehmens von Vergabeverfahren oder Verfehlungen, die zu Eintragungen in das Vergaberegister des Landes NRW führen können, eingeholt wurden. Ich/Wir versichere/versichern hiermit, dass keine Verfehlungen vorliegen, die meinen/unseren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten. Mir/Uns ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärung zu 3. zu meinem/unserem Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrages wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grunde führen und eine Meldung des Ausschlusses und der Ausschlussdauer an die Informationsstelle/das Vergaberegister nach sich ziehen kann.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Konzept zum fairen Handel und zur Nachhaltigkeit bzw. Nachweise / Zertifikate (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es muss ein Konzept des Unternehmens zum fairen Handel und zur Nachhaltigkeit eingereicht werden, gem. Verfahrensangaben. Nachweise, Erläuterungen oder Konzepte je Kriterium sind beizufügen und dem jeweiligen Kriterium gem. untenstehender Nummerierung zweifelsfrei zuzuordnen. Es muss mindestens auf folgende Punkte eingegangen werden: 1. Verbot von Kinderarbeit jeglicher Art Im Zuge des gesamten Herstellungsprozesses, dem Transport und Handel ist Arbeit von Kindern unter 15 Jahren grundsätzlich verboten. Diese Vorgabe stammt aus den ILO-Kernarbeitsnormen. Das in der Bundesrepublik Deutschland erlaubte Mindestalter liegt bei 14 Jahren. In den Vergabeverfahren werden jedoch die internationalen Altersgrenzen zu Grunde gelegt. Eine Ausnahme bilden Auszubildende, die bereits ab der Vollendung des 14. Lebensjahrs in einem Ausbildungsverhältnis stehen. Kinder ab 14 Jahren dürfen keiner gesundheitlichen oder sonstigen Gefahr für Leib und Leben ausgesetzt werden (Kinderarbeit der schlimmsten Form). Es gelten weiterhin die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes. 2. Verbot und Abschaffung von Zwangsarbeit (moderne Sklaverei) Die gesamte Lieferkette inklusive Herstellung ist frei von Zwangsarbeit jeglicher Art. Das Abarbeiten von Kreditschulden gegenüber dem Arbeitgeber über das gesamte Leben oder Generationen hinweg gilt als moderne Lehnsherrschaft und ist ebenfalls verboten. 3. Vereinigungsfreiheit Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen sich in Gewerkschaften und Personal/Betriebsräten organisieren. 4. Kollektivverhandlungen Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen ihre Bedingungen nicht einzeln verhandeln. Sie können gemeinsam einen Tarifvertrag für Branchen oder einen Haustarifvertrag aushandeln. 5. Gleiche Entlohnung/Gleichstellung der Geschlechter Es gibt für die gleiche Arbeit die gleiche Entlohnung. Niemand darf aufgrund seines Geschlechts besser oder schlechter gestellt werden. In Ländern, die das dritte Geschlecht (divers) nicht anerkennen, ist auf die gleichen Rechte zwischen Frau und Mann im Unternehmen zu achten. 6. Verbot von Diskriminierung Die Beschäftigten dürfen aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Religion, Herkunft, Staatsangehörigkeit und Weltanschauung keine Vor- oder Nachteile im Unternehmen erfahren. 7. Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz Die Beschäftigten sind vor gesundheitlichen Schäden und Gefahren für Leib und Leben zu schützen. Der Arbeitsschutz umfasst dabei zum Beispiel die Sicherung bei Arbeiten in großen Höhen, besondere Schutzmaßnahmen im Umgang mit Giftstoffen, Feinstaub oder bei der Bedienung von technischen Geräten und Maschinen. Die Gebäude- und Brandsicherheit ist gegeben. 8. Existenzsichernde Löhne und Gehälter Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten Löhne/Gehälter, die die grundlegenden Bedürfnisse für sich und ihre Familien decken. Weiterhin sind Überstunden zu vergüten und bezahlten Urlaub. Weiterhin sind die Zahlungen pünktlich und in geeigneter Form zu leisten. 9. Arbeitsverträge Alle Beschäftigten erhalten einen Arbeitsvertrag. 10. Arbeitszeiten gemäß der ILO-Kernarbeitsnormen Innerhalb von 7 Arbeitstagen muss mindestens ein ganzer freier Tag liegen. Weiterhin darf die wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden ohne Überstunden nicht überschritten werden.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Produktdatenblätter (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es sind aussagekräftige Produktdatenblätter zur Prüfung der Einhaltung der Mindestanforderungen den entsprechenden eingereichten Modellen beizufügen und einzureichen, gem. Verfahrensangaben.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Zertifizierung nach DIN 14001 oder vergleichbar (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es ist eine Zertifizierung nach DIN 14001 oder eine vergleichbare Zertifizierung vorzulegen, gem. Verfahrensangaben.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Referenzen des Unternehmens (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es sind mehrere Referenzen bzgl. der Abwicklung eines Auftrages in ähnlicher Größenordnung wie dem vorliegenden einzureichen, gem. Verfahrensangaben.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragssteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber der Stadt Bochum gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bochum, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 160 (3) GWB mit den dort festgelegten Rügefristen).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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2 Veröffentlichungen
- 13.09.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
- 13.09.2026 Auch in evergabe.nrw.de publiziert
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Wertung
nach Angebotsabgabe
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 32 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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