AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.07.2026 22:01 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/3e9b6a20-82fb-4add-8530-0e5392cd87e1/

Tragkraftspritzenfahrzeuge Wasser (TSF-W)

Notice-ID: 3e9b6a20-82fb-4add-8530-0e5392cd87e1 · Procedure-ID: 0c9cfc68-1d6c-4615-9c61-07857e523592

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Eichsfeld - Zentrale Vergabestelle, Heilbad Heiligenstadt
Veröffentlicht
02.10.2024
Frist (Submission)
04.11.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34144210 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Beschaffung von zwei Tragkraftspritzenfahrzeugen Wasser TSF-W gemäß DIN 14 530-17 (Ausgabe 11-2019)

Lose

4 Lose (max. 4 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 4 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — TSF-W Günterode/Glasehausen: Fahrgestell und feuerwehrtechnischer Fahrzeugaufbau

Erfüllungsort
Glasehausen/Günterode

Los 2 — TSF-W Günterode/Glasehausen: Feuerwehrtechnische Fahrzeugbeladung

Erfüllungsort
Glasehausen/Günterode

Los 3 — TSF-W Bernterode: Fahrgestell und feuerwehrtechnischer Fahrzeugaufbau

Erfüllungsort
Bernterode

Los 4 — TSF-W Bernterode: Feuerwehrtechnische Fahrzeugbeladung

Erfüllungsort
Bernterode

Vertragslaufzeit

Periode
13 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
46 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimar

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).