AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Software JBoss EAP
Stammdaten
- Auftraggeber
- Oberfinanzdirektion Karlsruhe - LZfD, Karlsruhe
- Veröffentlicht
- 08.04.2024
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 48000000 — Software
- Branche
- IT & Digitalisierung
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die Ziele des Vorhabens KONSENS sind die Beschaffung, arbeitsteilige Entwicklung und Pflege sowie der Einsatz einheitlicher Software für das Besteuerungsverfahren sowie für das Steuerstraf- und Bußgeldverfahren. Nutzer der Besteuerungssoftware sind hauptsächlich interne Nutzer (Steu-erverwaltung) und in geringerem Umfang ex-terne Nutzer, die außerhalb der Finanzverwaltung an-gesiedelt sind. Die Entwicklung der Steuersoftware findet dezentral an verschiedenen Entwick-lungsstandorten der Steuerungsgruppenländer Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersach-sen und Nordrhein-Westfalen statt. Die übrigen Bundesländer haben sich verpflichtet, die von den Steuerungsgruppenländern entwi-ckelte oder beschaffte Software in ihren Rechenzentren und den Behörden der Finanzverwaltung einzuset-zen. In jedem Rechenzentrum wird eine eigene Instanz des KONSENS-Systems eingesetzt und auto-nom durch das entsprechende Land gepflegt und administriert. Dabei unterliegt die hardwaretechni-sche Ausstattung der Autonomie des Landes. Dementsprechend sind alle Länder für die Beschaf-fung und Zurverfügungstellung sowie für Pflege und Support der Lizenzen der ASS selbst verant-wortlich. Neben den Rechenzentren existieren zentrale Produktions- und Servicestellen (ZPS), von denen einheitliche Software für alle KONSENS-Vertragspartner eingesetzt und administriert wird. Die Steuerverwaltung tauscht darüber hinaus Daten mit öffentlichen Einrichtungen außerhalb der Steuerverwaltung aus.
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Auftrag vergeben
- Vertragsabschluss
- 28.03.2024
- Angebotsspanne
- 133.085 – 133.085 €
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 14.03.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Bieter (1)
- Eviden Germany GmbH (München)