AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.04.2026 00:37 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/3eae6e2d-cb7a-403e-bd24-41c0670f7687/

Bekanntmachung Auftragsvergabe Planungsleistungen TA 2.3 - Gleisdreieck Wiesestraße bis Lusan

Notice-ID: 3eae6e2d-cb7a-403e-bd24-41c0670f7687 · Procedure-ID: 6eb48234-777e-4a17-a183-33e4c0cad13a

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Stammdaten

Auftraggeber
GVB Verkehrs- und Betriebsgesellschaft Gera mbH, Gera
Veröffentlicht
03.07.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
720.212 €
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Ein weiterer Ausbauabschnitt im Rahmen des Stadtbahnprogramms Gera ist der Abschnitt "Lusan" - TA 2.3 - Gleisdreieck Wiesestraße bis Lusan. Im Abschnitt von Gleisdreieck Wiesestraße bis Brütebogen/Überweg Werner-Petzold-Str. soll der vorhandene Besondere Bahnkörper auf Stadtbahnniveau ausgebaut werden. Ziel ist insbesondere eine Erhöhung der Reisegeschwindigkeit mit Verbesserung des Fahrkomforts sowie eine Erhöhung der Zuverlässigkeit und Anschlusssicherheit. Weiterhin soll ein behindertengerechter, barrierefreier Um- und Neubau der Haltestellen erfolgen.

Lose

5 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
07.05.2025
Ende
31.08.2027

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
23.06.2025
Zuschlagsentscheidung
19.05.2025
Angebotsspanne
326.578 – 465.281 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Freistaates Thüringen, Weimar

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (3)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).