AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 04:07 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/3eb60711-9d0f-4e82-a3bf-7e7f66edf809/

Herstellung und Lieferung der Sammelmappe zur 5-Euro-Sammlermünzserie „Erforschung des Weltraums“

Notice-ID: 3eb60711-9d0f-4e82-a3bf-7e7f66edf809 · Procedure-ID: e51c6b7d-8083-4351-9bad-9ef68457022f

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesverwaltungsamt (BVA) Obere Bundesbehörde, Berlin
Veröffentlicht
09.10.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
44451000 — Baumaterialien
Branche
Büro & Verwaltung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Im Rahmen des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens wird ein Auftrag zur Herstellung und Lieferung der Sammelmappe zur 5-Euro-Sammlermünzserie „Erforschung des Weltraums“ vergeben. Im Jahr 2026 startet die neue 5-Euro-Sammlermünzserie „Erforschung des Weltraums“. Für diese Serie soll zusätzlich zu den Münzen eine Sammelmappe angeboten werden, in der alle Münzen der Serie sicher verwahrt werden können, die aber auch durch redaktionelle Inhalte zum Thema Weltraum einen Mehrwert für Sammler bietet. Inhalt dieser Ausschreibung ist die Produktion und Lieferung der Sammelmappe. Die Bestellmenge beträgt 25.000 Stück. Die Sammelmappen sind an die Münze Deutschland in 92637 Weiden zu liefern.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.10.2025
Ende
31.12.2028

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Leuchtturm GmbH
Vertragsabschluss
07.10.2025
Zuschlagsentscheidung
26.09.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).