AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://xvergabe.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-198d2047df8-463d245b964465f7&) · Abgerufen am 03.08.2026 08:32 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/3ec9d855-ab18-4bb8-9b6c-6b40cd796286/

Patientenportal

Notice-ID: 3ec9d855-ab18-4bb8-9b6c-6b40cd796286 · Procedure-ID: 378a21f9-1168-4ab2-939a-4523dbcfe301

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Stammdaten

Auftraggeber
Klinikum Esslingen GmbH, Esslingen
Veröffentlicht
26.08.2025
Frist (Submission)
26.09.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
48000000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Klinikum Esslingen GmbH ist ein kommunales Krankenhaus der Zentralversorgung mit rund 691 Planbetten und 14 medizinischen Fachabteilungen. Jährlich werden hier über 23.000 stationäre und mehr als 129.000 ambulante Patientinnen und Patienten versorgt. Das Klinikum beabsichtigt die vollumfängliche Implementierung eines transsektoral übergreifenden Patientenportals für das digitale Aufnahme- und Behandlungsmanagement mit integrierter KIS-Anbindung geplant, um einen digitalen Informationsaustausch zwischen den Leistungserbringern und -empfängern zu vereinfachen und zu optimieren. Die Einzelheiten sind der Anlage 1 zu diesen Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Vertragslaufzeit

Periode
36 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Baden-Württemberg, bei dem Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).