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Vergabe von Unterhalts-, Grund- und Glasreinigungsarbeiten für die Stadtverwaltung Schorndorf
Stadtverwaltung Schorndorf - Fachbereich Gebäudemanagement · Schorndorf · Baden-Württemberg · Kommunaler Auftraggeber
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Beschreibung
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Vergabe der Unterhalts-, Grund- und Glasreinigungsarbeiten für diverse Objekte der Stadtverwaltung Schorndorf.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Facility Management & Gebäudetechnik
Gegenstand ist die Vergabe von Unterhalts-, Grund- und Glasreinigungsarbeiten für diverse Objekte der Stadtverwaltung Schorndorf.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Berufs- oder Handelsregisterauszug (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Als Nachweis der Befähigung und der Erlaubnis zur Berufsausübung gemäß §44 VgV: Nachweis der Eintragung in das Berufsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter ansässig ist (z. B. Handelsregisterauszug), nicht älter als 6 Monate.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung aus der die derzeit gültigen Deckungszusagen ersichtlich sind und/oder die verbindliche Verpflichtung bei Zuschlagserteilung, die Mindestsummen auf Die Mindestversicherungssumme beträgt - bei Personen- und Sachschäden mindestens 5.000.000,- EUR - bei Vermögensschäden mindestens 2.500.000,- EUR - bei Allmählichkeits- und Abwasserschäden mindestens 2.500.000,- EUR - bei Tätigkeitsschäden mindestens 2.500.000,- EUR - bei Schlüsselverlustrisiko mindestens 50.000,- EUR
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Unbedenklichkeitsbescheinigung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Unbedenklichkeitsbescheinigung des hauptsächlich zuständigen Sozialversicherungsträgers über die ordnungsgemäße Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge oder eine vergleichbare Bescheinigung der zuständigen Stelle des EU-Mitgliedstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist, über die ordnungsgemäße Zahlung der Sozialversicherung (Ausstellungsdatum nicht älter als 6 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet, oder ggf. eingetragenes Verfallsdatum noch nicht eingetreten).
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Unbedenklichkeitsbescheinigung BG (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Aktuelle Bescheinigung der Berufsgenossenschaft oder eine vergleichbare Bescheinigung der zuständigen Stelle des EU-Mitgliedstaates in dem das Unternehmen ansässig ist, über ordnungsgemäße Beitragszahlung zur Unfallversicherung (Ausstellungsdatum nicht älter als 12 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet).
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Als Beleg, dass die in § 123 Absatz 4 und § 124 Absatz 1 Nr. 2 GWB genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen: Bescheinigung der zuständigen Stelle des jeweiligen Staates, aus der hervorgeht, dass der Unternehmer seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Staates erfüllt hat, in dem der Unternehmer ansässig ist (in Deutschland: Finanzamt)
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Kontrolle durch Qualitätsprüfstellen
Zertifizierung DIN EN ISO 9001 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Möglichst gültiges DIN EN ISO 9001 oder gleichwertiger Nachweis.
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Referenzen über vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Geschäftsjahren mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass die Vergabeentscheidung und Zuschlagserteilung unter dem Vorbehalt der Zustimmung des zuständigen Gemeinderats steht.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- Frist 28.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 41 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Lavette GmbHZuschlagswert 1.330.253 €2 Veröffentlichungen
Preiseinschätzung
Basierend auf 4.142 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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