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Datenverarbeitungs-Dienstleistungen - KYC Software
BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH · Berlin · Berlin · Zusammenschluss öffentlicher Auftraggeber
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Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer und ohne Vertragswert veröffentlicht.
Beschreibung
Die Auftraggeberin beabsichtigt, eine Software-as-a-Service (SaaS)-Lösung zu beschaffen und über einen Zeitraum von drei Jahren mit der Option auf eine einjährige Verlängerung zu betreiben. Ziel ist die automatisierte und regelkonforme Prüfung persönlicher und geschäftlicher Daten von Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern nach dem Know-Your-Customer-Prinzip (KYC). Dadurch soll sichergestellt werden, dass sämtliche Prüfprozesse den regulatorischen Anforderungen entsprechen und zur wirksamen Prävention von Geldwäsche, Wirtschaftskriminalität und Terrorismusfinanzierung beitragen. Die Prüfungen sollen sowohl regelmäßig als auch anlassbezogen erfolgen, um eine lückenlose Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Geldwäschegesetzes (GwG), sicherzustellen. Derzeit geht der Auftraggeber von einem Prüfvolumen von etwa 1.000 Vorgängen pro Jahr aus. Aufgrund erwarteter Entwicklungen wird innerhalb der nächsten fünf Jahre eine Verdopplung dieser Anzahl prognostiziert. Die zu implementierende Lösung muss eine hohe Skalierbarkeit aufweisen, umsteigende Anforderungen effizient abdecken zu können. Darüber hinaus sind Datenschutz und IT-Sicherheit zentrale Anforderungen. Die Lösung muss mit den bestehenden IT-Systemen des Auftraggebers kompatibel sein und eine reibungslose Integration in die vorhandenen Geschäftsprozesse ermöglichen. Zusätzlich werden umfassende Audit- und Reporting-Funktionalitäten benötigt, um die Erfüllung der regulatorischen Nachweispflichten sicherzustellen. Die Implementierung der SaaS-Lösung erfolgt in enger Abstimmung mit den relevanten Fachbereichen, um eine effiziente, rechtskonforme und benutzerfreundliche Nutzung über die gesamte Vertragslaufzeit zu gewährleisten. Die Software muss zur Evaluierung der Barrierefreiheit vorgestellt werden, wobei eine erfolgreiche Prüfung durch die BIM eine zwingende Voraussetzung für die Abnahme ist. Unabhängig von der Barrierefreiheit der Software wird ein technisches Aufklärungsgespräch stattfinde
Vollständige Beschreibung (3.248 Zeichen)
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Angebotspreis 40 %Preis
Gesamtangebotspreis in Euro brutto für mindestens fünf (5) Nutzerzugänge
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Richtigkeit und Vollständigkeit der enthaltenen Informationen des Prüfberichts zum Unternehmen "STRABAG SE" 30 %Qualität
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Struktur und Übersichtlichkeit des Prüfberichtes zum Unternehmen "STRABAG SE" 10 %Qualität
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Benutzerfreundlichkeit 10 %Qualität
Die Benutzerfreundlichkeit, das Handling, die individuellen Konfigurationsmöglichkeiten sowie die Funktionalität der Software in Bezug auf die Abbildung relevanter Geschäftsprozesse und der im Leistungsverzeichnis definierten Anforderungen werden im Rahmen einer technischen Präsentation bewertet.
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Möglichkeit zur Fernidentifikation 5 %Qualität
Möglichkeit zur Fernidentifikation (vgl. wie Post-Ident, Video-Ident etc.) der an der Transaktion beteiligten natürlichen Personen direkt im System oder ggf. über Kooperationspartner des AN bzw. weiteren direkten AN des AG (docusign)
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Schnittstelle/Möglichkeit zur digitalen Einreichung von Unterlagen 3 %Qualität
Schnittstelle/Möglichkeit zur digitalen Einreichung von Unterlagen durch die zu prüfende Entität sowie automatisierter Verarbeitung der so erhaltenen Informationen: Vertragspartner:in hat die Möglichkeit, erforderliche Informationen (z.B. den vom AG verwendeten Selbstauskunftsbogen, ergänzende risikoabhängige Auskunftsbögen - beispielsweise zur Herkunft des für die Transaktion eingesetzten Vermögens) direkt über das System einzureichen. Diese werden direkt in das System überspielt und dort geprüft. Die Nutzer:innen des AG erhalten einen fertigen Bericht und prüfen etwaige Auffälligkeiten vertiefend.
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Berücksichtigung von Kriterien des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes 2 %Qualität
Berücksichtigung von Kriterien des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes bei der Bewertung der Vertragspartner:innen. Die Bewertung erfolgt anhand von Länder- oder Branchenindizes bzw. einem kombinierten Länder-/Branchenindex. Dieser ermöglicht eine Bewertung der Lieferant:innen im Hinblick auf die im LkSG genannten 13 Risikofelder. Zusätzliche können Risikoeinblicke durch Erfassung von öffentlichen Nachhaltigkeitsinformationen von Lieferanten (bspw. Nachhaltigkeitsberichte, Zertifikate und deren Gültigkeit, etc.) erfolgen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
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1 Veröffentlichung
- 09.02.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
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