AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 24.05.2026 21:01 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/3ee4cba9-850f-48c2-a6d3-c37c7cf2252d/

Elektroanlagen- und Aufzugsplanung für die Erweiterung Grundschule mit offenem Ganztag OGTS Inning a. Ammersee

Notice-ID: 3ee4cba9-850f-48c2-a6d3-c37c7cf2252d · Procedure-ID: 581cbe5e-d5de-4037-b7d2-b7b81b7f3548

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Inning am Ammersee, Inning am Ammersee
Veröffentlicht
20.02.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71314100 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Gemeinde Inning am Ammersee beabsichtigt die Erweiterung der Grundschule um 2.300 m² BGF. Der Neubau ist als zweigeschossiger polygonaler Baukörper mit Brückenbaukörper zur Anbindung an das Bestandsgebäude geplant. Der Brückenbaukörper, in dem sich auch Aufenthaltsräume befinden, wird von Stützen in Reihen zur Verminderung der Spannweiten getragen. Der Hauptbaukörper wird unterkellert vorgesehen. Im Dach sind Lichtkuppeln vorgesehen, um die Innenbereiche des tiefen Baukörpers zu belichten. Die Lastabtragung des Gebäudes ist über die Wandscheiben vorgesehen. Der vorgesehene Aufzug ist ein Personenaufzug. Auf dem Dach ist eine großflächige Photovoltaikanlage zu planen. Der derzeitige Planungsstand ist ein vorliegender Architekten-Vorentwurf.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
20.11.2023

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).