AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 24.07.2026 04:37 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/3eee34d2-68ce-4744-b155-22eee5a8c54e/

Planungs- und Konzeptionsleistungen für das zukünftige Landesdatennetz des Landes Sachsen-Anhalt (Nachfolge ITN-XT)

Notice-ID: 3eee34d2-68ce-4744-b155-22eee5a8c54e

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Stammdaten

Auftraggeber
Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt, Magdeburg
Veröffentlicht
16.07.2026
Notice-Typ
Vorinformation
CPV-Code
72222200 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Geschätzter Wert
3.500.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Land Sachsen-Anhalt betreibt mit dem ITN-XT ein landesweites Datennetz für die Landesverwaltung. Für die anstehende Neukonzeption und Neuvergabe des Landesdatennetzes beabsichtigt das Land, externe Planungs- und Konzeptionsleistungen zu beschaffen. Gegenstand des geplanten Auftrags sind insbesondere die Bestandsanalyse der bestehenden Netz-, Sicherheits- und Betriebsarchitektur, die Entwicklung der Zielarchitektur und Netzkonzeption des zukünftigen Landesdatennetzes, die Erarbeitung von Betriebs-, Migrations- und Transitionskonzepten sowie die Erstellung der technischen Leistungsbeschreibung (inklusive erforderliche Anlagen und Preisblätter) und die fachtechnische Unterstützung der Vergabestelle bei der Vorbereitung und Durchführung des Vergabeverfahrens für das zukünftige Landesdatennetz.

Vertragslaufzeit

Periode
48 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt beim Landesverwaltungsamt, Halle

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).