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ZAW - Notfallsanitäter/-in - Kassel | PL 115
BAPersBw I 1.5.2.3 Team Beschaffung BFD/ZAW · Köln · Nordrhein-Westfalen · Bundesbehörde
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Beschreibung
Ausbildung/Vorbereitung von jeweils bis zu 5 Teilnehmenden (Soldatinnen und Soldaten) auf die Abschlussprüfung im staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Notfallsanitäter/-in" im Rahmen der zivilberuflichen Aus- und Weiterbildung (ZAW) im Raum Kassel. Die Teilnehmenden sollen in die Lage versetzt werden, die staatliche Prüfung zum/zur Notfallsanitäter/-in erfolgreich zu absolvieren und den Beruf selbstständig auszuüben. Die zeitliche und sachliche Gliederung der theoretischen und praktischen Ausbildung einschließlich der Rettungswachen- und der Klinikpraktika im Gesamtumfang von mindestens 4.600 Stunden richtet sich nach dem Curriculum des Auftragnehmers (im Weiteren AN). Die Gesamtverantwortung für die Ausbildung trägt gemäß § 5 Abs. 3 NotSanG der AN. Die fachliche Abwicklung und Überwachung der Ausbil- dungsmaßnahme obliegt dem Karrierecenter der Bundeswehr - Berufsförderungsdienst Kassel (im Weiteren BFD). Die truppendienstliche Betreuung obliegt dem Sanitätsversorgungszentrum Fritzlar.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bildung & Forschung
Gesucht wird ein Anbieter für die Ausbildung von bis zu 5 Soldatinnen und Soldaten zu Notfallsanitätern im Raum Kassel.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Das Verfahren ist als offenes Verfahren europaweit ausgeschrieben. Die Angebote müssen in deutscher Sprache eingereicht werden.“
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
-
Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
siehe Leistungsbeschreibung
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil prüfen wir Ihre Eignung gegen diese Anforderungen — und gegen jede neue Ausschreibung. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- Frist 16.06.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
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