AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/3f039a53-bbac-4dfa-8cb0-6ce2dda19b6d) · Abgerufen am 08.08.2026 14:20 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/3f039a53-bbac-4dfa-8cb0-6ce2dda19b6d/

Monitoring der Fische (Ichthyofauna) in ausgewählten Fließgewässern des Landes Brandenburg 2025-2028

Notice-ID: 3f039a53-bbac-4dfa-8cb0-6ce2dda19b6d · Procedure-ID: 4bdf2f64-3824-459d-8c08-f988a3590e42

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Stammdaten

Auftraggeber
Landesamt für Umwelt, Potsdam
Veröffentlicht
23.04.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90700000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Energie & Umwelt
Zuschlagswert
723.943 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Es sind in ausgewählten brandenburgischen Fließgewässern im Zeitraum 2025 bis 2028 neben standortkundlichen Parametern die Arten und Abundanzen der Fische zu erfassen, zu dokumentieren und fachlich zu bewerten. Die in den einzelnen Jahren zu untersuchenden Gewässer und Messstellen betreffen Gewässerabschnitte des Landes Brandenburg.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.05.2025
Ende
31.12.2026

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Institut für Binnenfischerei Potsdam-Sacrow e.V.
Vertragsabschluss
23.04.2025
Angebotsspanne
723.943 – 723.943 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Subunternehmer

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).