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Auftragsänderung 1: Sanierung und Umbau Schloss -Erweiterte Rohbauarbeiten
Schloss-Stadt Hückeswagen · Hückeswagen · Nordrhein-Westfalen
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung sind die erweiterte Rohbauarbeiten für die Sanierung des Schlosses Hückeswagen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand sind erweiterte Rohbauarbeiten zur Sanierung und zum Umbau des Schlosses Hückeswagen.
- Es handelt sich um eine Auftragsänderung (cont-modif, can-modif) für Bauleistungen (works).
- Der Erfüllungsort ist Hückeswagen.
- Bieter sollten Erfahrung mit Rohbauarbeiten im Denkmalschutz oder bei historischen Gebäuden mitbringen.
Die Ausschreibung betrifft erweiterte Rohbauarbeiten im Rahmen der Sanierung und des Umbaus des Schlosses Hückeswagen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt hat — bekanntgegeben in der Ausschreibung zu diesem Verfahren.
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Preis 100 Pkt.
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
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EU-gefördertes Vorhaben
eu-funds
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vertragsänderung Sie sind hier
Geringfügige Wertanpassung (De-minimis)
1 Veröffentlichung
- 04.05.2026 Position 1 (01.02.01.0010) - Baustelleneinrichtung inkl. sämtlicher Hilfs- und Kleingeräte für Vorleistungen zur Entnahme von Bodenproben Die Position ist erforderlich geworden, da zur Durchführung der notwendigen Baustoffuntersuchungen zunächst vorbereitende Maßnahmen auf der Baustelle zu treffen sind. Hierzu zählen insbesondere das Bereitstellen der erforderlichen Geräte sowie die Einrichtung der Arbeitsbereiche für die Entnahme von Bodenproben. Weiterhin sind Öffnungen in vorhandenen Bodenplatten herzustellen und nach Abschluss der Probenahme wieder fachgerecht zu verschließen. Die hierfür erforderlichen Stemm- und Erdarbeiten erfolgen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten überwiegend in Handschachtung. Diese Leistungen waren im ursprünglichen Leistungsverzeichnis nicht enthalten und sind zur ordnungsgemäßen Durchführung der Probenahmen zwingend erforderlich. Position 2 (01.02.01.0020) - Vorleistungen zur Entnahme von Beton- und Bodenproben Diese Position ist erforderlich, um die eigentlichen Probenahmen an Betonbauteilen sowie im unterliegenden Erdreich technisch durchführen zu können. Hierzu sind Durchbrüche in der Betonbodenplatte herzustellen, die Zugänglichkeit zu schaffen sowie nach Abschluss der Arbeiten die betroffenen Bereiche wieder zu verfüllen. Die hierfür erforderlichen Stemm- und Erdarbeiten erfolgen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten überwiegend in Handschachtung. Ohne diese vorbereitenden Leistungen kann die geforderte Analytik nicht durchgeführt werden. Position 3 (01.02.01.0030) - Vorbereitende Maßnahmen durch die Bauleitung Die Position umfasst zusätzliche Koordinierungs- und Steuerungsleistungen im Zusammenhang mit der Probenahme und Analytik. Erforderlich sind insbesondere: - Durchführung von Ortsterminen, - Festlegung und Abstimmung der Probeentnahmestellen, - Erstellung von Planunterlagen und Fotodokumentationen, - Koordination, - Disposition der einzelnen Arbeitsschritte. Diese Leistungen waren im ursprünglichen Vertrag nicht enthalten und sind zur ordnungsgemäßen Durchführung der Probenahmen zwingend erforderlich. Position 4 (01.02.01.0040) - Probenahme Schloss Hückeswagen Diese Position ist erforderlich zur fachgerechten Entnahme der Materialproben durch ein qualifiziertes Fachlabor. Die Leistungen umfassen insbesondere: - Anfahrt des Probenehmers, - Probenahmeplanung, - Entnahme der Erstprobe, - Entnahme weiterer erforderlicher Proben, - Dokumentation der Beprobung. Nur durch eine ordnungsgemäße und normgerechte Probenahme können verwertbare Untersuchungsergebnisse erzielt werden. Position 5 (01.02.01.0050) - Analysen Bauschutt / Beton zum Recycling Die Position ist erforderlich, um zu prüfen, ob anfallender Bauschutt bzw. Beton als mineralischer Ersatzbaustoff wiederverwendet werden kann. Hierzu sind analytische Untersuchungen entsprechend den geltenden technischen Regelwerken erforderlich. Die Leistungen dienen dazu: - mögliche Wiederverwertungswege festzustellen, - Entsorgungskosten zu reduzieren, - gesetzliche Anforderungen an Recyclingbaustoffe einzuhalten. Diese Leistungen waren im ursprünglichen Leistungsverzeichnis nicht vorgesehen. Position 6 (01.02.01.0060) - Analysen zur Entsorgung Deponieklassenbestimmung nach DepV Diese Position ist erforderlich zur abfallrechtlichen Einstufung der anfallenden Materialien und zur Festlegung des zulässigen Entsorgungsweges. Die Untersuchungen dienen insbesondere der Bestimmung relevanter chemischer Parameter zur Zuordnung in die jeweilige Deponieklasse. Ohne diese Untersuchungen ist eine rechtskonforme Entsorgung nicht möglich. Die Position ist daher zwingend erforderlich. aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 98 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Ruhrtal-Bau GmbHZuschlagswert 583.059 €1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 5.718 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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