AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 11.04.2026 02:06 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/3f09b81d-3186-4925-a083-41d3565fcf4e/

Erprobung und Reagenzienmietvertrag Idylla System

Notice-ID: 3f09b81d-3186-4925-a083-41d3565fcf4e · Procedure-ID: b8d50b0a-8186-4c20-9fe7-6c2d2eaa3842

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Stammdaten

Auftraggeber
Universitätsklinikum Jena, Jena
Veröffentlicht
04.12.2024
Notice-Typ
dir-awa-pre
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
33696500 — Medizintechnik
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Gegenstand des Verfahrens ist die Beschaffung eines vollautomatisierten molekulardiagnostischen Analysegeräts, einschließlich der benötigten Verbrauchsmaterialien, für den Bereich Molekulargenetische Diagnostik des Instituts für Humangenetik. Das System soll insbesondere zur Analyse therapierelevanter genetischer Biomarker in der onkologischen Diagnostik eingesetzt werden und eine schnelle, präzise sowie QM-konforme Diagnostik gewährleisten. Ziel ist es, die bestehenden Verfahren, die die Anforderungen der RiLiBÄK nicht mehr erfüllen, durch ein innovatives, leistungsfähiges System zu ersetzen.

Vertragslaufzeit

Periode
4 Jahre

VEAT — Direktvergabe-Ankündigung

Veröffentlichung
04.12.2024
Stillhaltefrist (10 Tage)
läuft bis 14.12.2024 — abgelaufen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt (ThLVwA), Weimar

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).