AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 02:09 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/3f16aec1-68eb-4fa4-ae5c-b0eceaeaeef9/

Ersatzneubauten für den Müllabfuhrbetrieb Raubling - Bodenbelag Rüttelfliesen für Gebäude 2

Notice-ID: 3f16aec1-68eb-4fa4-ae5c-b0eceaeaeef9 · Procedure-ID: 3a5ecf29-41ec-4ecf-a288-ce6a4867b303

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Rosenheim - Kreiseigener Hochbau, Rosenheim
Veröffentlicht
07.01.2026
Frist (Submission)
10.02.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45431100 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Bodenbelag Rüttelfliesen: Gebäude 2: (Werkstatt) Alle Angaben ca. 1. Reinigung Untergrung 950m² 2. Randdämmstreifen 220m 3. Ausgleichen v. Bodenoberfläche 3-8mm 670m² 4. Ausgleichen v. Bodenoberfläche 8-12mm 290m² 5. Bodenabdichtung mineral. Schlämme W2-l 950m² 6. Bodebelag keramische Fliesen Rüttelverfahren im Verbund im Mörtelbett 985m² 7. Sicherheitssteifen als Bodenbelag 40m² 8. Feldbegrenzungsfugen Alu Doppelwinkelprofil 70m 9. Rand-/ Anschlussfugen Alu Winkelprofil 460m 10. End-Reinigung 950m²

Vertragslaufzeit

Beginn
15.06.2026
Ende
19.07.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
59 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).