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Dezentrale Schmutzwasserentsorgung für den Zeitraum 01.01.2027 - 31.12.2030
Gemeinde Wiesenburg/Mark Der Bürgermeister · Wiesenburg/Mark · Brandenburg · Kommunaler Auftraggeber
Angebote bis 10.11.2026, 10:01 Uhr (noch 36 Tage)
Beschreibung
Die Gemeinde Wiesenburg/Mark ist im Gemeindegebiet für die Schmutzwasserentsorgung aus abflusslosen Sammelgruben (SSG) und für die Entsorgung von Fäkalschlamm aus genehmigten Kleinkläranlagen (KKA) zuständig.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Entsorgung & Recycling
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand ist die Entsorgung von Schmutzwasser aus Sammelgruben und Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen im Gemeindegebiet.
- Der Leistungszeitraum erstreckt sich über vier Jahre vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2030.
- Es handelt sich um ein offenes Verfahren zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession oder eines Dienstleistungsauftrags.
- Bieter müssen über die notwendigen Genehmigungen für den Transport und die Entsorgung von Abfällen verfügen.
Die Gemeinde Wiesenburg/Mark schreibt die dezentrale Schmutzwasserentsorgung aus abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen für den Zeitraum 2027 bis 2030 aus.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Wasser- und Meeresressourcen
- Angemessene Arbeitsbedingungen
„siehe Vergabeunterlagen.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
-
Stundenlohn Bereitschaftsdienst 5 %Preis
siehe Vergabeunterlagen.
-
Personaleinsatz 5 %Qualität
siehe Vergabeunterlagen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
-
Eintragung Berufs-/Handelsregister
Berufsrechtliche Erlaubnis: Nachweis der Anzeige- und Erlaubnispflicht für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen gemäß § 53 und § 54 KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz), sofern keine Befreiung greift.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
-
Erklärung zu drittstaatlichen Subventionen
Nachweis nach der EU-Drittstaatensubventionsverordnung (EU) 2022/2560 erforderlich.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn (10) Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Frist für die Information der unterlegenen Bieter gemäß § 134 Abs. 2 GWB beträgt 15 Kalendertage nach Absendung der Information per Post bzw. 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder auf elektronischem Weg (E-Vergabe).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
-
Ausschreibung Sie sind hier noch 36 Tage
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 120.000 €1 Veröffentlichung
- Frist 10.11.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
-
Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 15 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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