AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/3f2ce9a6-42ef-4f31-a8fc-d56f0174b61d) · Abgerufen am 06.11.2026 00:52 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/3f2ce9a6-42ef-4f31-a8fc-d56f0174b61d/

Abschluss eines nicht-exklusiven Rabattvertrages gemäß§ 130c Abs. 1 SGB V zwischen der IKK classic und Abacus Medicine und Originalis B.V. zu Bimzelx

Notice-ID: 3f2ce9a6-42ef-4f31-a8fc-d56f0174b61d · Procedure-ID: 00023be5-73bc-47d8-8e4b-752e983296b6

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Stammdaten

Auftraggeber
IKK classic, Dresden
Veröffentlicht
03.11.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
33600000 — Medizintechnik
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Abschluss eines nicht-exklusiven Rabattvertrages gemäß § 130c Abs. 1 SGB V zwischen der IKK classic und Abacus Medicine und Originalis B.V. zu Bimzelx (Wirkstoff: Bimekizumab, ATC-Code: L04AC21, Vertragslaufzeit: 01.10.2026-30.09.2028)

Vertragslaufzeit

Beginn
01.10.2026
Ende
30.09.2028

Vergabe-Status

Auftragnehmer (2)
Abacus Medicine · Originalis B.V.

Hinweis zur Stillhaltefrist (§ 134 GWB)

TED-Veröffentlichung am 03.11.2026 (3 Tage her). Theoretische Höchstfristen: 10 Tage (elektronisch, spätestens 13.11.2026) oder 15 Tage (postalisch, spätestens 18.11.2026).

Hinweis: Maßgeblich für den Fristbeginn ist der Tag der Information durch den Auftraggeber, nicht das TED-Datum. Die Information kann mehrere Tage vor der Veröffentlichung erfolgt sein.

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

IKK classic, Dresden

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (2)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).