AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 18:01 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/3f5ca416-b422-477e-bcf0-1f6cac731ea2/

Ausschr. MBS Nahverkehrsdreieck VM (EU)

Notice-ID: 3f5ca416-b422-477e-bcf0-1f6cac731ea2 · Procedure-ID: c6e92e0c-ac51-49b7-9c1b-9093136e7592

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Stammdaten

Auftraggeber
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, Stuttgart
Veröffentlicht
30.07.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79000000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Verkehr & Logistik
Zuschlagswert
300.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

2.1 Ausgeschriebene Leistung Das Ministerium für Verkehr verfolgt ambitionierte Ziele für eine nachhaltige und moderne Mobilität der Zukunft. Bis 2030 soll sich das Fahrgastaufkommen im öffentlichen Nahverkehr verdoppeln, wofür auch die Schieneninfrastruktur ausgebaut und modernisiert werden muss. Mit diesem Auftrag sollen einzelne Infrastrukturausbauvarianten des zukünftigen Schienen-knotens Stuttgart mit unterschiedlichen Betriebskonzepten genauer untersucht werden. Die konkreten Anforderungen der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus Kap. 6 ff. / Teil B.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.08.2024
Ende
31.12.2025

Verfahrens-Bedingungen

Eilverfahren
Ja — verkürzte Mindestfristen

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
30.07.2024
Zuschlagsentscheidung
29.07.2024
Angebotsspanne
300.000 – 300.000 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).