Vergeben Facility Management & Gebäudetechnik
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle 2 Lose

MÜNCHENSTIFT GmbH: TGM 2026 - 01_01 - Lichtrufanlagen

MÜNCHENSTIFT GmbH · München · Bayern · Öffentliches Unternehmen (regional)

Vergabe-Ergebnis

🏆 Vergabe in 2 Losen alle vergeben
  • Los 1 Vergeben
    Los 1
    🏆 SPIE Information & Communication Services GmbH · Leipzig
  • Los 2 Vergeben
    Los 2
    🏆 SiSKOM GmbH · München
Auftragnehmer (2)
  • SiSKOM GmbH · München
  • SPIE Information & Communication Services GmbH · Leipzig
Eingegangene Angebote 3
Zuschlagsdatum 18.08.2025

Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.

Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, 2 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.

Beschreibung

Gegenstand der Beschaffung sind - die Inspektion, Prüfung, Wartung und Instandsetzung der technischen Anlagen und Einrichtungen für das Gewerk Lichtrufanlagen, - die Störungsbeseitigung an den Anlagen, - sowie die Vorhaltung von Ersatzteilen für die Wartung und Störungsbeseitigung der/an den Anlagen durch den AN an den in den Vergabeunterlagen und unter 5.1.2 dieser Auftragsbekanntmachung jeweils genannten losgegenständlichen Standorten der MÜNCHENSTIFT GmbH, bestehend aus den in den Vergabeunterlagen näher beschriebenen Gebäuden und Liegenschaften. Als Liegenschaft gelten mehrere Gebäude der MÜNCHENSTIFT GmbH an einem ihrer Standorte. Die Leistungen sind im Einzelnen den Vergabeunterlagen, insbesondere den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) und deren Anlagen zu entnehmen.

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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Verfahrensmerkmale

„Der Auftraggeber verfährt nach Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie nach den Regelungen der Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsverordnung - VergRModVO), insbesondere nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV). Die Auswahl des Wirtschaftsteilnehmers und dessen Beauftragung mit der hier ausgeschriebenen Leistung erfolgt im offenen Verfahren (vgl. § 119 Abs. 3 GWB; § 14 Abs. 2 Alt. 1, § 15 VgV). Bei einem offenen Verfahren fordert der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auf. Jedes interessierte Unternehmen kann ein Angebot abgeben. Ein Bieter darf grundsätzlich nur für maximal ein (1) Los ("Höchstzahl") den Zuschlag erhalten (Zuschlagslimitierung). Die Einzelheiten zu der Zuschlagslimitierung sind unter 2.1.4 dieser Auftragsbekanntmachung sowie in Kapitel C.V des Verfahrensbriefs aufgeführt.“

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Alle Lose
  • Pauschalvergütung Wartung 40 %
    Preis

    Gewertet wird die vom Bieter angebotene Pauschalvergütung Wartung gemäß den Vorgaben in den Vergabeunterlagen

  • Zeithonorar Stör- und Notdienst 25 %
    Preis

    Gewertet wird die vom Bieter angebotene Zeithonorar Stör- und Notdienst gemäß den Vorgaben in den Vergabeunterlagen

  • Pauschalvergütung Rufbereitschaft 15 %
    Preis

    Gewertet wird die vom Bieter angebotene Pauschalvergütung Rufbereitschaft gemäß den Vorgaben in den Vergabeunterlagen

  • Pauschalvergütung Implementierungsphase 10 %
    Preis

    Gewertet wird die vom Bieter angebotene Pauschalvergütung Implementierungsphase gemäß den Vorgaben in den Vergabeunterlagen

  • Pauschalvergütung Ersatzteilvorhaltung 10 %
    Preis

    Gewertet wird die vom Bieter angebotene Pauschalvergütung Ersatzteilvorhaltung gemäß den Vorgaben in den Vergabeunterlagen

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem An-trag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung

    Angebote werden eingeholt

  2. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 70 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer (2) SiSKOM GmbH · SPIE Information & Communication Services GmbH

    1 Veröffentlichung

    • 16.09.2025 Original-Veröffentlichung aktuell

Preiseinschätzung

Basierend auf 505 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 87.005 €
Median 335.760 €
Oberes Quartil 759.069 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Stammdaten
Vergabenummer 12909-01
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel KI
Auftraggeber MÜNCHENSTIFT GmbH
Standort München, Bayern
Veröffentlicht 16.09.2025
CPV-Codes (2) 50000000 · Reparatur und Instandhaltung
50711000 · Reparatur und Instandhaltung
(Was ist das?)
Angebote 3
entspricht Branchen-Schnitt (Ø 2,8)
Lose 2
Erfüllungsort München
Laufzeit 3 Jahre
Verlängerungsoption bis zu 4× verlängerbar
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Bieter (2)
SiSKOM GmbH · München SPIE Information & Communication Services GmbH · Leipzig

Alert für ähnliche Ausschreibungen
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Auftragnehmer (2) (?)
  • SiSKOM GmbH
  • SPIE Information & Communication Services GmbH
Vertrag 18.08.2025

Ø Bieter in der Branche 2.8
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 122.161 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 92%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Facility Management & Gebäudetechnik mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 20.715 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 27 Tage
Schätzwert-Abweichung -16%
KMU-Bieteranteil 74%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Bayern
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Zuschlagswert

Zuletzt geprüft am 28.06.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche: