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MÜNCHENSTIFT GmbH: TGM 2026 - 01_01 - Lichtrufanlagen
MÜNCHENSTIFT GmbH · München · Bayern · Öffentliches Unternehmen (regional)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenLos 1🏆 SPIE Information & Communication Services GmbH · Leipzig
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Los 2 VergebenLos 2🏆 SiSKOM GmbH · München
- SiSKOM GmbH · München
- SPIE Information & Communication Services GmbH · Leipzig
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, 2 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Gegenstand der Beschaffung sind - die Inspektion, Prüfung, Wartung und Instandsetzung der technischen Anlagen und Einrichtungen für das Gewerk Lichtrufanlagen, - die Störungsbeseitigung an den Anlagen, - sowie die Vorhaltung von Ersatzteilen für die Wartung und Störungsbeseitigung der/an den Anlagen durch den AN an den in den Vergabeunterlagen und unter 5.1.2 dieser Auftragsbekanntmachung jeweils genannten losgegenständlichen Standorten der MÜNCHENSTIFT GmbH, bestehend aus den in den Vergabeunterlagen näher beschriebenen Gebäuden und Liegenschaften. Als Liegenschaft gelten mehrere Gebäude der MÜNCHENSTIFT GmbH an einem ihrer Standorte. Die Leistungen sind im Einzelnen den Vergabeunterlagen, insbesondere den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) und deren Anlagen zu entnehmen.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Der Auftraggeber verfährt nach Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie nach den Regelungen der Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsverordnung - VergRModVO), insbesondere nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV). Die Auswahl des Wirtschaftsteilnehmers und dessen Beauftragung mit der hier ausgeschriebenen Leistung erfolgt im offenen Verfahren (vgl. § 119 Abs. 3 GWB; § 14 Abs. 2 Alt. 1, § 15 VgV). Bei einem offenen Verfahren fordert der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auf. Jedes interessierte Unternehmen kann ein Angebot abgeben. Ein Bieter darf grundsätzlich nur für maximal ein (1) Los ("Höchstzahl") den Zuschlag erhalten (Zuschlagslimitierung). Die Einzelheiten zu der Zuschlagslimitierung sind unter 2.1.4 dieser Auftragsbekanntmachung sowie in Kapitel C.V des Verfahrensbriefs aufgeführt.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Pauschalvergütung Wartung 40 %Preis
Gewertet wird die vom Bieter angebotene Pauschalvergütung Wartung gemäß den Vorgaben in den Vergabeunterlagen
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Zeithonorar Stör- und Notdienst 25 %Preis
Gewertet wird die vom Bieter angebotene Zeithonorar Stör- und Notdienst gemäß den Vorgaben in den Vergabeunterlagen
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Pauschalvergütung Rufbereitschaft 15 %Preis
Gewertet wird die vom Bieter angebotene Pauschalvergütung Rufbereitschaft gemäß den Vorgaben in den Vergabeunterlagen
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Pauschalvergütung Implementierungsphase 10 %Preis
Gewertet wird die vom Bieter angebotene Pauschalvergütung Implementierungsphase gemäß den Vorgaben in den Vergabeunterlagen
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Pauschalvergütung Ersatzteilvorhaltung 10 %Preis
Gewertet wird die vom Bieter angebotene Pauschalvergütung Ersatzteilvorhaltung gemäß den Vorgaben in den Vergabeunterlagen
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem An-trag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
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1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 70 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (2) SiSKOM GmbH · SPIE Information & Communication Services GmbH1 Veröffentlichung
- 16.09.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 505 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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