Landschaftsbauarbeiten - BA1
KI Die Ausschreibung betrifft die Herstellung von Freianlagen für einen Schulcampus in München, einschließlich der Bereiche für eine Mittelschule, ein Förderzentrum und eine Mensa.
Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH (LEG Thüringen) · Erfurt · Thüringen · Öffentliches Unternehmen (kommunal)
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Kostenlos beobachten →LOS 5 - Ausgleichsmaßnahmen intern | Ersatzmaßnahme E 3 –-Allee Hauptfriedhof
Branche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
Die Ausschreibung betrifft die Erschließung des Industrie- und Gewerbegebietes Gotha Süd, 4.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Mit dem Angebot ist folgender Nachweis vorzulegen:
Eigenerklärung über die Eintragungen in Berufsregister.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist der Nachweis über die Eintragung in die Handwerksrolle (Handwerkskarte), Industrie- und Handelskammer (IHK) und Gewerbeanmeldung zu erbringen, sofern das Unternehmen eintragungspflichtig ist.
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Der Nachweis zur Eignung kann über den vorläufigen Nachweis der Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 VHB Bund (liegt den Vergabeunterlagen bei) oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder über die direkt abrufbare Eintragung in die allg. zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise bzw. Erklärungen für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen. Ausländische Bieter müssen die/den entsprechende/n Erklärung/Nachweis vorlegen, die/der mit der geforderten Angabe vergleichbar ist. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten (Nachunternehmer, Eignungsleihe) bedienen, sind die Auskünfte/ Nachweise ggf. auch vom Dritten abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, zum Beleg der Eigenerklärung die Nachweise sowie weitere Erklärungen/ Nachweise anzufordern.
Mit dem Angebot ist folgender Nachweis vorzulegen:
Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister (soweit eintragungspflichtig).
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist der aktuelle Auszug aus dem Handelsregister oder Kopie desselben, soweit das Unternehmen ins Handelsregister eingetragen ist, einzureichen. Der Auszug darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 3 Monate sein.
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Der Nachweis zur Eignung kann über den vorläufigen Nachweis der Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 VHB Bund (liegt den Vergabeunterlagen bei) oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder über die direkt abrufbare Eintragung in die allg. zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Sofern es sich um ein Angebot einer Bietergemeinschaft handelt, ist diese/r Erklärung/Nachweis von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzugeben. Ausländische Bieter müssen die/den entsprechende/n Erklärung/Nachweis vorlegen, die/der mit der geforderten Angabe vergleichbar ist. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten (Nachunternehmer, Eignungsleihe) bedienen, sind die Auskünfte/ Nachweise ggf. auch vom Dritten abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, zum Beleg der Eigenerklärung die Nachweise sowie weitere Erklärungen/ Nachweise anzufordern.
Mit dem Angebot ist folgender Nachweis vorzulegen:
Verbindliche Erklärung zum Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,5 Mio. EUR bei Personenschäden und 2,5 Mio. EUR bei Sach- und Vermögensschäden je 2-fach maximiert oder eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft zur Erhöhung der Versicherungssumme im Auftragsfall. Bei Bietergemeinschaften ist der vorgenannte Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung eines Mitgliedes ausreichend. Der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 12 Monate sein. Ausländische Bieter müssen die/den entsprechende/n Erklärung/Nachweis vorlegen, die/der mit der geforderten Angabe vergleichbar ist. Falls ein Unterauftragnehmer eingesetzt wird, der zur Erfüllung der Mindestanforderungen oder der Eignungsleihe dient, ist auch insoweit dieser Nachweis für den Unterauftragnehmer in voller Höhe zu erbringen; alternativ genügt die verbindliche Erklärung des Versicherers über die Erhöhung der bestehenden auf die geforderten Deckungssummen im Auftragsfall.
Mit dem Angebot ist folgender Nachweis vorzulegen: Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
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Der Nachweis zur Eignung kann über den vorläufigen Nachweis der Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 VHB Bund (liegt den Vergabeunterlagen bei) oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder über die direkt abrufbare Eintragung in die allg. zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Sofern es sich um das Angebot einer Bietergemeinschaft handelt, ist diese Erklärung von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzugeben. Ausländische Bieter müssen die/den entsprechende/n Erklärung/Nachweis vorlegen, die/der mit der geforderten Angabe vergleichbar ist. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten (Nachunternehmer, Eignungsleihe) bedienen, sind die Auskünfte/ Nachweise ggf. auch vom Dritten abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, zum Beleg der Eigenerklärung die Nachweise sowie weitere Erklärungen/ Nachweise anzufordern.
Mit dem Angebot ist folgender Nachweis vorzulegen:
Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (sofern nicht beitragsbefreit). Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist als Nachweis folgendes vorzulegen:
a) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt bzw. Bescheinigung in Steuersachen oder Kopie derselben. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 12 Monate sein.
b) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit betragspflichtig).
c) Freistellungsbescheinigung nach § 48b EstG.
d) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
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Der Nachweis zur Eignung kann über den vorläufigen Nachweis der Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 VHB Bund (liegt den Vergabeunterlagen bei) oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder über die direkt abrufbare Eintragung in die allg. zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Sofern es sich um ein Angebot einer Bietergemeinschaft handelt, ist diese Erklärung von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzugeben. Ausländische Bieter müssen die/den entsprechende/n Erklärung/Nachweis vorlegen, die/der mit der geforderten Angabe vergleichbar ist. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten (Nachunternehmer, Eignungsleihe) bedienen, sind die Auskünfte/ Nachweise ggf. auch vom Dritten abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, zum Beleg der Eigenerklärung die Nachweise sowie weitere Erklärungen/ Nachweise anzufordern.
Mit dem Angebot ist folgender Nachweis vorzulegen: Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters/ der Bietergemeinschaft in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der Maßnahme vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
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Der Nachweis zur Eignung kann über den vorläufigen Nachweis der Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 VHB Bund (liegt den Vergabeunterlagen bei) oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder über die direkt abrufbare Eintragung in die allg. zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Sofern es sich um das Angebot einer Bietergemeinschaft handelt, ist diese Erklärung von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzugeben. Ausländische Bieter müssen die/den entsprechende/n Erklärung/Nachweis vorlegen, die/der mit der geforderten Angabe vergleichbar ist. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten (Nachunternehmer, Eignungsleihe) bedienen, sind die Auskünfte/ Nachweise ggf. auch vom Dritten abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, zum Beleg der Eigenerklärung Nachweise sowie weitere Erklärungen/ Nachweise anzufordern.
Mit dem Angebot ist folgender Nachweis vorzulegen: Eigenerklärung über die Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten fünf Jahren (2021-2025).
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Der Nachweis zur Eignung kann über den vorläufigen Nachweis der Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 VHB Bund (liegt den Vergabeunterlagen bei) oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder über die direkt abrufbare Eintragung in die allg. zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Die durch Präqualifizierung geführten Eigenerklärungen und Eignungsnachweise müssen die gestellten auftragsbezogenen Mindestanforderungen nachweisen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen folgende Nachweise vorzulegen: mindestens 3 Referenzen zu Pflanzleistungen, mit folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige
Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der
ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige
Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei
Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der
Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen
Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit
eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße
Ausführung der Leistung.
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Sofern es sich um das Angebot einer Bietergemeinschaft handelt, ist diese/r Erklärung/ Nachweis von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzugeben. Ausländische Bieter müssen die/den entsprechende/n Erklärung/Nachweis vorlegen, die/der mit der geforderten Angabe vergleichbar ist. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten (Nachunternehmer, Eignungsleihe) bedienen, sind die Auskünfte/ Nachweise ggf. auch vom Dritten abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, zum Beleg der Eigenerklärung Nachweise sowie weitere Erklärungen/ Nachweise anzufordern.
Mit dem Angebot ist folgender Nachweis vorzulegen: Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bieters/ der Bietergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren getrennt nach Führungskräften (Dipl.-Ing. / Master / Bachelor) sowie technischen und verwaltungsmäßigen Mitarbeitern.
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Der Nachweis zur Eignung kann auch über den vorläufigen Nachweis der Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 VHB Bund (liegt den Vergabeunterlagen bei) oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder über die direkt abrufbare Eintragung in die allg. zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Sofern es sich um das Angebot einer Bietergemeinschaft handelt, ist diese Erklärung von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzugeben. Ausländische Bieter müssen die/den entsprechende/n Erklärung/Nachweis vorlegen, die/der mit der geforderten Angabe vergleichbar ist. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten (Nachunternehmer, Eignungsleihe) bedienen, sind die Auskünfte/ Nachweise ggf. auch vom Dritten abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, zum Beleg der Eigenerklärung Nachweise sowie weitere Erklärungen/ Nachweise anzufordern.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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KI Die Ausschreibung betrifft den Garten- und Landschaftsbau für die Freianlagen im Alanbrookequartier, 5.
KI Ausschreibung für landschaftsgärtnerische Arbeiten, insbesondere Wegebauarbeiten am Willy-Brandt-Platz in München.
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