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Wasserstoff Energieträger-Material-Prüfungs System
Helmholtz-Zentrum hereon GmbH · Geesthacht · Schleswig-Holstein · Nachgeordnete Behörde
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenWasserstoff Energieträger-Material-Prüfungs System🏆 SincoTec Test Systems GmbH · 38678 Clausthal-Zellerfeld
- SincoTec Test Systems GmbH · 38678 Clausthal-Zellerfeld
Beschreibung
Präambel Die Helmholtz-Zentrum hereon GmbH (Hereon) ist eine gemeinnützige Forschungseinrichtung und eine der 18 Mitgliedseinrichtungen der Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e. V. Die Aufwendungen des Hereon werden zu 90% vom Bund (BMBF - Bundesministerium für Bildung und Forschung) und zu 10% von den vier Konsortialländern (Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Brandenburg) finanziert. Die satzungsmäßige Aufgabe der Gesellschaft ist es, im multidisziplinären Verbund Forschung und Entwicklung insbesondere auf den Gebieten der Materialforschung, der Küsten-, Klima- und Umweltforschung sowie der regenerativen Medizin zu betreiben. Technische Beschreibung: Wasserstoffprüfanlage Zur In-situ-Charakterisierung des mechanischen Verhaltens und des Bruchverhaltens von Metallstrukturen. Sie ist insbesondere für die Untersuchung der Verschlechterung von Materialeigenschaften aufgrund von Wasserstoffversprödung vorgesehen. Ziel: Untersuchung der Auswirkungen von Wasserstoffversprödung auf Metalle unter mechanischer Belastung. Erforderliche Betriebsarten: - Zug- und Druckbeanspruchung unter axialer Belastung (Hochdruck) - Ermüdung (Oszillation) unter axialer Belastung (Hochdruck) - Langsame Dehnungsrate unter axialer Belastung (Hochdruck) - Alle Betriebsarten müssen unter hohem Wasserstoffdruck möglich sein (bis zu 1000 Bar) - Alle Betriebsarten müssen bei unterschiedlichen Temperaturen möglich sein (Bereich: -50 °C bis 200 °C) Übersicht über die erforderlichen Funktionen: - Betriebsmodi: Langsame Dehnung, Druck und Ermüdung - Betrieb: Die Anlage sollte in der Lage sein, mechanische Tests unter Hochdruck-Wasserstoffatmosphäre bis zu 1000 Bar durchzuführen. Aufgrund des hohen Drucks müssen die erforderlichen Sicherheitsstandards eingehalten werden, und es werden zusätzliche redundante Sicherheitsstufen erwartet. - Umfasst: Komplette Steuerungshardware und -software für alle enthaltenen Modi und Module -
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 Pkt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
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Auftragnehmer SincoTec Test Systems GmbHZuschlagswert 1.450.000 €1 Veröffentlichung
- 04.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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