AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Sanierung eines städtischen Objektes/Architektenleistung
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Heinsberg, Heinsberg
- Veröffentlicht
- 27.11.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung sind Architektenleistungen nach HOAI für eine Sanierungsmaßnahme, die im Rahmen eines Stufenvertrags vergeben werden. Zu den Standard-Leistungsphasen soll im Vorfeld eine so genannte Leistungsphase 0 erstellt werden. Die Leistungsphase 0 soll alle Bedingungen schaffen, um das Projekt Sanierung Hallenbad Heinsberg fachlich, technisch und wirtschaftlich korrekt zu starten, und insbesondere die Voraussetzungen für die Einreichung eines Förderantrags zu schaffen. In der ersten Planungsstufe sind daher die Leistungsphasen 0 bis 2 zu erbringen, einschließlich Bedarfsprogramm, Bestandsanalyse, Vorentwurf und Kostenschätzung bis zur 2. Ebene sowie die entsprechende Bearbeitung und Zuarbeit für die Antrags-unterlagen. Die Leistungsphasen 0 bis 2 sind bis Ende März 2026 abzuschließen, sodass im Anschluss unmittelbar der Förderantrag durch die Stadt Heinsberg gestellt werden kann. Die Leistungsphase 3 wird erst dann beauftragt, wenn die Stadt Heinsberg mit einiger Sicherheit davon ausgehen kann, dass der Förderantrag durch den Fördergeber positiv beschieden wird. Die Leistungsphasen 4 bis 8 werden nur beauftragt, sofern der Stadt Heinsberg eine positive Förderzusage vorliegt.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 11.02.2026
- Ende
- 30.06.2028
Verfahrens-Bedingungen
- Eilverfahren
- Ja — verkürzte Mindestfristen
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung
- Ausschreibung
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland Bezirksregierung Köln, Köln
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.