AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 19.04.2026 10:52 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/3fc29c8e-e94b-4fee-8ee0-57a79db1db9b/

Notfallvorfahrt Innenhof

Notice-ID: 3fc29c8e-e94b-4fee-8ee0-57a79db1db9b · Procedure-ID: 73891ac6-4bc9-434d-8374-4752c271b90d

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Stammdaten

Auftraggeber
Universitätsklinikum Ulm Bereich IV 2 Vergabemanagement und Projekteinkauf Vergabestelle, Ulm
Veröffentlicht
18.12.2025
Frist (Submission)
23.01.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45112700 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Im Universitätsklinikum Ulm wird eine Beobachtungsstation angebaut sowie in der Zentralen Interdisziplinären Notaufnahme (ZINA) umgebaut. Im Süden soll das Gebäude um einen Anbau an das bestehende Bauteil F erweitert werden. Als Vorabmaßnahme zur Erweiterung der Gebäude muß die Notaufnahme in den Innenhof E-F verlegt werden. Dazu wird die bestehende Feuerwehrzufahrt umgebaut, die bestehende Grünfläche rückgebaut und eine Zufahrt mit Parkplätzen für Rettungsfahrzeuge angelegt. Zufahrt und Parkplätze werden mit Pflasterbelag ausgeführt, der zentrale Weg ins Gebäude wird asphaltiert um einen erschütterungsarmen Transport der Verletzten zu gewährleisten.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
56 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst BW, Stuttgart

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).