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Landkreis Ludwigslust-Parchim - Sucht- und Drogenberatung in Parchim
Landkreis Ludwigslust-Parchim - Der Landrat · Parchim · Mecklenburg-Vorpommern · Kommunaler Auftraggeber
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Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung in Parchim und den dazugehörigen Nebenstandorten
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Soziales & Pflege
Ausschreibung für Sucht- und Drogenberatung sowie Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung im Landkreis Ludwigslust-Parchim.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- ILO-Kernarbeitsnormen
Mindestens 3 Bewerber · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
-
Eintragung Berufsregister
Berufsregisterauszug (sofern zur Eintragung verpflichtet) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): von der zuständigen Behörde ausgestellt, als Fotokopie oder Scan, aktuell und nicht älter als 1 Jahr
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Eintragung Handelsregister
Gewerbeanmeldung, -ummeldung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): von der zuständigen Behörde ausgestellt, als Fotokopie oder Scan, aktuell
-
Eintragung Handelsregister
Handelsregisterauszug (sofern zur Eintragung verpflichtet) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): von der zuständigen Behörde ausgestellt, als Fotokopie oder Scan, aktuell und nicht älter als 1 Jahr
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): von der zuständigen Behörde ausgestellt, als Fotokopie oder Scan, gültig und nicht älter als 6 Monate
-
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): von der zuständigen Behörde (Krankenkasse) ausgestellt, als Fotokopie oder Scan, gültig und nicht älter als 6 Monate
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): von der zuständigen Behörde ausgestellt, als Fotokopie oder Scan und gültig und nicht älter als 6 Monate
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
-
Qualitätsmanagement
Nachweis Spezielle Zuwendungsvoraussetzungen für die Sucht-und Drogenberatung (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Die Bewerber für die Sucht- und Drogenberatung müssen zusätzlich die Zuwendungsvoraussetzung, die unter Punkt 2 "Spezielle Zuwendungsvoraussetzungen für die Sucht-und Drogenberatung" in den Leistungsstandards definiert sind, erfüllen. Entsprechende Nachweise sind beizufügen. Sofern die erforderliche Anerkennung der Beratungsstelle zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht erfolgt ist, ist eine Eigenerklärung des Bewerbers vorzulegen. In dieser ist verbindlich zu versichern, dass die gesetzlich vorgeschriebene Anerkennung spätestens zum Leistungsbeginn vorliegen wird. Spezielle Zuwendungsvoraussetzung für die Sucht- und Drogenberatung: Die Beratungsstelle muss als geeignete Stelle anerkannt sein. Die Anerkennungsbehörde ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V. Zur erstmaligen Förderung einer Sucht- und Drogenberatungsstelle sind der Bewilligungsbehörde die Konzeption der Beratungsstelle und die erforderliche Anerkennung vorzulegen.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Erfahrungen und Kenntnisse in der sozialen und gesundheitlichen Beratung (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Der Bewerber muss Erfahrungen und Kenntnisse in der sozialen und gesundheitlichen Beratung von mindestens zwei Jahren vorweisen. Diese sind mit entsprechenden Nachweisen zu belegen. Von der Anforderung einer mindestens zweijährigen einschlägigen Erfahrung kann in begründeten Einzelfällen abgewichen werden, sofern der Markteintritt des Bieters kürzer zurückliegt als diese geforderte Erfahrungsdauer, jedoch die erforderliche Fachkunde auf andere geeignete Weise plausibel und nachvollziehbar dargelegt wird.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Personalausstattung (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Der Bewerber hat die in den Leistungsstandards (Anlage 1 der Richtlinie über die Finanzierung und zur Transparenz in der Freien Wohlfahrtspflege im Landkreis Ludwigslust-Parchim) unter dem Punkt "Personelle Ausstattung" festgelegten Anforderungen zu erfüllen. Nachweise über die entsprechenden Qualifikationen sind beizufügen. Weiterhin sind die Angaben zur personellen Ausstattung des Konzeptes zur Neustrukturierung der "Beratungslandschaft im Landkreis Ludwigslust-Parchim" ab dem Jahr 2022 zu beachten. Sofern ein Bewerber die Anforderungen an die "Personelle Ausstattung" zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht erfüllt, ist eine Eigenerklärung des Bewerbers vorzulegen. In dieser Erklärung ist verbindlich zu versichern, dass zum Leistungsbeginn das erforderliche Personal mit den vorgeschriebenen Qualifikationen (Anlage 1: "Personelle Ausstattung") zur Verfügung steht. Personelle Ausstattung: Die Beratungsfachkräfte müssen für die Beratung die Voraussetzungen gemäß § 3 des Insolvenzausführungsgesetzes und § 2 der Insolvenzanerkennungsverordnung erfüllen. Die Prüfung und Anerkennung obliegt dem Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V. Zudem sind erforderliche Änderungen im Personaleinsatz (z. B. Veränderungen von Stellenanteilen, Personalwechsel) sowie Änderungen bei der räumlichen und sachlichen Ausstattung der Bewilligungsbehörde schriftlich anzuzeigen.
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Durchschnittliche Personalstärke
Erklärung zur Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten mit gesonderter Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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6 Veröffentlichungen
- Frist 26.08.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
- 30.07.2025 Auch in oeffentlichevergabe.de publiziert
- 30.07.2025 Auch in oeffentlichevergabe.de publiziert
- 30.07.2025 Auch in oeffentlichevergabe.de publiziert
- 01.08.2025 Auch in oeffentlichevergabe.de publiziert
- 01.08.2025 Auch in oeffentlichevergabe.de publiziert
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
Basierend auf 116 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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