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14920 Ankommen in Deutschland - Rahmenvereinbarung über eine Maßnahme zur Aktivierung und berufliche
Kreis Gütersloh · Gütersloh · Nordrhein-Westfalen · Kommunaler Auftraggeber
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Beschreibung
Die Maßnahme richtet sich an erwerbsfähige zugewanderte Menschen. Sie befinden sich entweder im Zugang eines Angebots oder sind Teilnehmende an einem Angebot zur Sprachförderung in Verantwortung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge bei denen ein individueller Unterstützungsbedarf festgestellt wurde. Neben weiteren Integrationshemmnissen steht ein (noch) nicht ausreichendes Bildungs- und Qualifikationsniveau häufig an erster Stelle. Sie sind beim Auftraggeber nach dem Fallsteuerungsmodell „fa:z GT“ dem Förderziel „Qualifikation verbessern“ (FZ 2) und dem Entwicklungsziel „Sprachkenntnisse - Deutsch“ (EZ 2b) oder dem Förderziel „Herstellung Prozessfähigkeit“ (FZ 3) und dem Entwicklungsziel „Rahmenbedingungen/Alltagskompetenzen“ (EZ 6) zugeordnet. Informationen zum Fallsteuerungsmodell „fa: z GT“ können der Homepage des Auftraggebers entnommen werden.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bildung & Forschung
Ausschreibung für eine Rahmenvereinbarung zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung von zugewanderten Menschen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualitätskriterium 100 Pkt.Qualität
Erweiterte Richtwertmethode nach UfAB
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Aufträge werden nur an fachkundige, und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, die nicht in entsprechender Anwendung der Bestimmungen der §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Geeignet im Sinne des § 122 Abs. 2 GWB ist ein Bieter, der 1. die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung besitzt, 2. über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und 3. die technische und berufliche Leistungsfähigkeit verfügt.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Zur Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit hat der Bieter (unter Beachtung der Punkte B.5.5 und B.5.6) seine voraussichtliche räumliche und personelle Ausstattung zur Realisierung der Maßnahme am Durchführungsort anzugeben. Sofern der Bewerber am Durchführungsort der Maßnahme noch nicht über Räumlichkeiten oder Personal verfügt, ist die Bereitstellung von Räumlichkeiten bzw. die Personalgewinnung darzustellen. Die namentliche Nennung des Personals oder das Einreichen ausgefüllter Personalbögen (Vordruck D.3) sind zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht erforderlich. Die Personalbögen 5 können jedoch vor der Zuschlagserteilung bei Bedarf durch den Auftraggeber angefordert werden. Der Nachweis des Personals hat nach Zuschlagserteilung spätestens zwei Wochen vor Beginn der Maßnahme durch den Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber zu erfolgen. Zu diesem Zweck hat der Auftragnehmer für jede in der Maßnahme einzusetzende Person (ausgenommen Verwaltungspersonal) einen ausgefüllten Personalbogen (Vordruck D.3) vorzulegen. Neben den vorgesehenen Aufgaben der Personen sind insbesondere ihre Qualifikationen und beruflichen Erfahrungen detailliert darzulegen. Handelt es sich um eine Bietergemeinschaft, so sind die Personalbögen ggf. von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, den Einsatz des vom Auftragnehmer benannten Personals abzulehnen, sofern hinsichtlich der Eignung Bedenken bestehen. Gleiches gilt für einen Personalwechsel während der Vertragslaufzeit. In diesem Fall muss TED im Vorfeld eine Zustimmung des Auftraggebers eingeholt werden.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Vom Bieter bzw. den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft und etwaigen Unterauftragnehmern ist mit dem Angebot ein gültiger Nachweis der Trägerzulassung gemäß der §§ 176 Abs. 1, 178 und 184 SGB III i. V. m. der AZAV (s. auch Nachweisliste Ziffer 1.5 bzw. Ziffer 3.2) vorzulegen. Die Trägerzulassung soll sich über den gesamten Zeitraum der Maßnahme erstrecken. Zur Beurteilung der beruflichen Leistungsfähigkeit sind vom Bieter Referenzen über ausgeführte Leistungen mit dem Ziel bzw. Schwerpunkt „Berufliche Integration von erwerbsfähigen Menschen“ innerhalb der letzten zwölf Monate nachzuweisen. Für den Nachweis der entsprechenden Referenzen nutzen Sie bitte die Referenzliste (Vordruck D.2). Die Referenzen müssen sich auf den Bieter beziehen und quantitativ und qualitativ vergleichbare oder gleichartige Leistungen betreffen. Handelt es sich um eine Bietergemeinschaft, so sind die Referenzen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Sofern keine Nachweise über bisher ausgeführte Leistungen vorgelegt werden können, müssen die Gründe hierfür nachvollziehbar dargelegt werden. Hat der Bieter noch keine quantitativ und qualitativ vergleichbaren oder gleichartigen Leistungen ausgeführt, ist in einer gesonderten Anlage zum Vordruck D.2 darzulegen, wie ohne einschlägige Erfahrung die ordnungsgemäße Abwicklung der Maßnahme erreichen wird.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil prüfen wir Ihre Eignung gegen diese Anforderungen — und gegen jede neue Ausschreibung. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 11.12.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 28 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (2) Creos Lernideen und Beratung GmbH · INTAL Bildung und Beruf gGmbH1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 61 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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