AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Stadt Löhne, Umbau Bahnhof zum 3. Ort - Metallbauarbeiten-Fassaden-Außen-Innentüren
Stammdaten
- Auftraggeber
- Kreis Herford im Auftrag der Stadt Löhne - Zentrale Vergabestelle, Herford
- Veröffentlicht
- 28.08.2026
- Frist (Submission)
- 29.09.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45262670 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die Stadt Löhne beabsichtigt den Umbau des Empfangsgebäudes des Bahnhofs Löhne zu einem "Dritten Ort". Das in Teilen Denkmal geschützte Empfangsgebäude des Bahnhofs Löhne wurde in den Jahren 1913 ff. errichtet. Es handelt sich um einen großen, aus mehreren Bauteilen zusammengesetzten Baukörper mit zentraler Empfangshalle, an die ein zweigeschossiger Ostflügel und ein ebenfalls zweigeschossiger Westflügel angrenzen, in denen ehemalige Diensträume, Wartesäle verschiedener Klassen, Räume für Post, Zoll und Polizei sowie Wohnräume des Vorstehers untergebracht waren. Die Bereiche der ehemaligen Wartesäle und des Westflügels sind unterkellert. Das Gebäude wurde in dunkelrotem Backstein errichtet, die einzelnen Bauteile sind mit Walm- und Satteldächern versehen. Die Fassaden sind durch Lisenen und Gesimse zurückhaltend gegliedert. Besonders hervorgehoben ist die Giebelseite mit dem Haupteingang durch Verwendung dekorativer Bachsteinverbände sowie ein lebhaft gestaltetes Giebelgesims. Im Zuge dieses Bauvorhabens wird das Bahnhofsgebäude grundlegend saniert, umgebaut und erweitert.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.11.2026
- Ende
- 31.07.2027
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 55 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 29.09.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Westfalen, Münster
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.