AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 19:38 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/4051af45-2489-4c1f-9fbf-52ff3047ac93/

Transport, Auf- und Abbau von hauseigenem Veranstaltungsequipment Unterstützungsleistungen bei Veranstaltungen (M 7)

Notice-ID: 4051af45-2489-4c1f-9fbf-52ff3047ac93 · Procedure-ID: c8c8894a-5c47-41e3-80b6-d9aa8f96320a

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Stammdaten

Auftraggeber
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf
Veröffentlicht
25.03.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79952000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Kultur & Veranstaltungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag über folgende Leistungen, die sachgerecht, materialschonend, wirtschaftlich und weitgehend eigenständig ausgeführt werden müssen: - Zur Verfügungstellung von Equipment z.B. aus den Beständen des Auftraggebers. - Lagerung des Equipments in den von der Staatskanzlei angemieteten Lagerräumen. - Transport des Equipments. - Auf- und Abbau des Equipments. - Reinigung und Instandsetzung des Equipments. - Bei Bedarf: Unterstützungsleistung bei Veranstaltungen durch z.B. organisatorische und technische Unterstützung. - Dienstleistung während Veranstaltungen (z.B. Empfangsdienste, Parkraumüberwachung etc.).

Vertragslaufzeit

Periode
24 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland, Düsseldorf

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).