Sicherungsleistung Neubau ESTW Lochhofen
KI Die DB InfraGO AG sucht Dienstleistungen für Sicherungsleistungen im Rahmen des Neubaus eines ESTW in Lochhofen.
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
Angebote bis 26.11.2026, 10:30 Uhr (noch 32 Tage)
Im Rahmen der Korridorsanierung der Main Neckar Bahn (Strecke 3601) werden im Jahr 2030 auf der Strecke Frankfurt - Heidelberg verschiedene Infrastrukturinvestitionsmaßnahmen umgesetzt. Hierbei handelt es sich um Maßnahmen in den Gewerken Leit- und Sicherungstechnik, Kabeltiefbau, Oberbau, Konstruktiver Ingenieurbau, Oberleitungsanlagen, Telekommunikation und Hochbau. Als Grundlage für Planung und Bau dieser Maßnahmen müssen Baugrunderkundungen durchgeführt werden. Die Erkundungen verteilen sich über die gesamte Strecke und sollen während einer Sperrpause vom 12.03.2027 bis 02.04.2027 stattfinden.
Branche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
Die Ausschreibung betrifft Baugrunderkundungen für Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der Korridorsanierung der Main Neckar Bahn (Frankfurt-Heidelberg).
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Die Eignungskriterien müssen nicht ausschließlich auf das angegebene Kriterium zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. Art: Eignung zur Berufsausübung Bezeichnung: Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen oder die Vorlage einer gültigen Präqualifikationsurkunde der DB AG, ausgestellt an den jeweiligen Bieter. Beschreibung: Ein Verweis auf frühere Bewerbungen oder dem Vorhandensein einer Präqualifikation durch Eintrag in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQVOB wird nicht akzeptiert. Auflistung nach u. g. Reihenfolge. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt; Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Lediglich die Vorlage einer gültigen Präqualifikationsurkunde der DB AG, ausgestellt an den jeweiligen Bietergilt, ersatzweise als Nachweis der genannten Kriterien zur Eignung der Berufsausübung. Bedingungen für den Erhalt des Auftrags:- A01 - Erklärung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben.- A02 - Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes. Sollten Nachforderungen von einzelnen Erklärungen / Nachweisen erforderlich sein, sind diese Anforderungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb von6 Kalendertagen vorzulegen. Es ist zu beachten, dass nach 5.1.6 und 5.1.12 dieser Bekanntmachung zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben.
Die Eignungskriterien müssen nicht ausschließlich auf das angegebene Kriterium zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/ Nachweise sind zwingend vorzulegen. Beschreibung: Ein Verweis auf frühere Bewerbungen oder der Nachweis durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQVOB wird nicht akzeptiert. Auflistung nach u. g. Reihenfolge. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Bedingungen für den Erhalt des Auftrags:- A03 - Erklärung des Bewerbers/Bieters über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen (gemäß Anlage 1.00 - Abschnitt B - Pkt. 3) und ob und in wieweit der Bieter mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) verbunden(gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des
Bewerbers und Organen des Ingenieurbüros) ist oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.(gemäß Anlage 1.00 - Abschnitt A - Pkt. 1)- A04 - Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist.(gemäß Anlage 1.00-Abschnitt A - Pkt. 3.1 und 3.2)- A05 - Erklärung des Bewerbers/Bieters über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3GWB). (gemäß Anlage 1.00 - Abschnitt A - Pkt. 3.1 und 3.2)- A06 - Erklärung des Bewerbers/Bieters zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention(gemäß Anlage 1.00 - Abschnitt A - Pkt. 3.5) und zur Einhaltung von Sanktionen und Embargos.(gemäß Anlage 1.00 -Abschnitt A - Pkt. 3.8) (gemäß Anlage 1.00 - Abschnitt A - Pkt.3.5)- A07 - Erklärung des Bewerbers/Bieters, dass bei der Ausführung eines früheren Auftragsbeider Deutsche Bahn AG odereinem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. (gemäß Anlage 1.00 - Abschnitt A - Pkt. 3.6)- A08 - Erklärung des Bewerbers/Bieters über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister sowie ob und inwieweit Verfahren anhängig sind/waren, die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen können. (gemäß Anlage 1.00 - Abschnitt A - Pkt.3.4)- A09 - Erklärung, dass der Bewerber/Bieter zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen sa) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b)versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. (gemäß Anlage1.00- Abschnitt A - Pkt. 3.7)- A10 - Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex fürGeschäftspartner(https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674)oderdie BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-complianceinitiative/)odereinen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. (gemäß Anlage 1.00 - Abschnitt A - Pkt. 2)- A11 - Erklärungen des Bewerbers / Bieters zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-,Pflege-, Unfall-,und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz(AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzoder§ 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften.- A12 - Erklärung des Bewerbers /Bieters, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.- A13 - Erklärung, dass der Bewerber/Bieter in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass der Bewerber/Bieter stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.(gemäß Anlage 1.00 - Abschnitt A - Pkt. 3.3)- A14 - Erklärung des Bewerbers/Bieters über dessen jährlichen Gesamtumsatz der letzten3Jahre. Siehe hierzu auch die Angebotserklärung zum Bauvertrag gemäß Anlage 1.00derVergabeunterlagen.Sollten Nachforderungen von einzelnen Erklärungen/Nachweisen erforderlich sein, sind diese Anforderungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Es ist zu beachten, dass nach 5.1.6 und 5.1.12 dieser Bekanntmachung zwingend deine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben.
Es gelten die Eignungskriterien für alle Lose - siehe Los 1
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Sicherheit & Versorgung. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
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Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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