AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=873526) · Abgerufen am 06.09.2026 02:47 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/4065f79e-d582-417a-9db7-c00816404b9a/

Studie zur Wettbewerbsfähigkeit deutscher Strompreise im internationalen Vergleich mit Fokus auf Stromkosten energieintensiver Branchen

Notice-ID: 4065f79e-d582-417a-9db7-c00816404b9a · Procedure-ID: 5a5423c1-5055-4e67-b926-d154121289ec

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Berlin
Veröffentlicht
02.09.2026
Frist (Submission)
07.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
73000000 — Forschung und Entwicklung
Branche
Bildung & Forschung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Es besteht Bedarf für eine detaillierte Analyse internationaler Strompreise, ihrer Komponenten und ihrer Veränderungen über die Zeit, sowie der Einflussfaktoren auf die Entwicklungen. Aus den Ergebnissen sollen Vorschläge für mögliche weitere Senkungen von Stromkosten für alle oder einzelne Verbrauchergruppen abgeleitet werden, die robust gegenüber Unsicherheiten sind, Versorgungssicherheit gewährleisten und die Wettbewerbsfähigkeit deutscher energieintensiver Unternehmen im internationalen Vergleich stärken.

Vertragslaufzeit

Periode
36 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
3 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).