AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rahmenvertrag Holzernte und Rückung
Stammdaten
- Auftraggeber
- Staatsbetrieb Sachsenforst - Forstbezirk Marienberg, Marienberg
- Veröffentlicht
- 29.08.2025
- Frist (Submission)
- 30.09.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 77200000 — Landwirtschaft, Forst, Gartenbau
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rahmen-Höchstwert
- 1.775.433 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
siehe V04 Leistungsbeschreibung — siehe V04 Leistungsbeschreibung — siehe V04 Leistungsbeschreibung — siehe V04 Leistungsbeschreibung — siehe V04 Leistungsbeschreibung — siehe V04 Leistungsbeschreibung — siehe V04 Leistungsbeschreibung
Lose
7 Lose (max. 7 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 7 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Laufzeiten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Revier Rechenberg
- Laufzeit
- 12 Monate · bis zu 3× verlängerbar
Los 2 — Revier Rauschenbach
- Laufzeit
- 12 Monate · bis zu 3× verlängerbar
Los 3 — Revier Zöblitz
- Laufzeit
- 12 Monate
Los 4 — Revier Heinzebank
- Laufzeit
- 12 Monate · bis zu 3× verlängerbar
Los 5 — Revier Börnichen
- Laufzeit
- 12 Monate · bis zu 3× verlängerbar
Los 6 — Revier Borstendorf
- Laufzeit
- 12 Monate · bis zu 3× verlängerbar
Los 7 — Revier Rothenthal
- Laufzeit
- 12 Monate · bis zu 3× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 12 Monate
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 30.09.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Leipzig
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).