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Bereitstellung eines Firmenfitness- und Gesundheitsnetzwerks für die Beschäftigten der unmittelbaren Berliner Landesverwaltung
Senatsverwaltung für Finanzen Berlin · Berlin · Berlin · Oberste Landesbehörde
Angebote bis 15.09.2026, 12:00 Uhr (noch 12 Tage)
Beschreibung
Bereitstellung eines Firmenfitness- und Gesundheitsnetzwerks für die Beschäftigten der unmittelbaren Berliner Landesverwaltung
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand der Ausschreibung ist die Bereitstellung eines Firmenfitness- und Gesundheitsnetzwerks.
- Der Auftrag richtet sich an die Beschäftigten der unmittelbaren Berliner Landesverwaltung.
- Der Erfüllungsort ist Berlin.
Die Senatsverwaltung für Finanzen Berlin sucht einen Dienstleister zur Bereitstellung eines Firmenfitness- und Gesundheitsnetzwerks für die Beschäftigten der unmittelbaren Berliner Landesverwaltung.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Gesamtpreis (brutto) für den Beschaffungsgegenstand laut Angebot inkl. Umsatzsteuer
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Qualität nach Wichtigkeit
Qualität des Firmenfitness- und Gesundheitsnetzwerks: Anzahl der im Firmenfitness- und Gesundheitsnetzwerk enthaltenen Kooperationsangebote in Berlin. Bewertet wird die Gesamtzahl der im Land Berlin angebotenen Kooperationsangebote.
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Qualität nach Wichtigkeit
Räumliche Verteilung des Firmenfitness- und Gesundheitsnetzwerks im Berliner Stadtgebiet: Bewertet wird die Mindestanzahl an Kooperationsangeboten je Berliner Bezirk. Maßgeblich ist die geringste Anzahl an Kooperationsangeboten, die der Bieter in einem der zwölf Berliner Bezirke nachweist.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Gesamtjahresumsatz
Der Bieter hat zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit den durchschnittlichen Jahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben. Der durchschnittliche Jahresumsatz muss mindestens 500.000 Euro pro Geschäftsjahr betragen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Nachweis mindestens einer vergleichbaren Referenz aus den letzten drei Jahren. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie die Bereitstellung eines Firmenfitness- und Gesundheitsnetzwerks für einen Auftraggeber mit mindestens 100.000 nutzungsberechtigten Beschäftigten umfasst. Die Referenz muss hinsichtlich Art, Umfang sowie technischer und organisatorischer Anforderungen mit der Leistung, die dem Vergabeverfahren zugrunde liegt, vergleichbar sein. Da öffentliche Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben werden dürfen (§ 122 Abs. 1 GWB), muss die Referenz einen objektiven Rückschluss darauf zulassen, dass der Bieter über die für die Auftragsausführung erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit verfügt. Um die Referenz überprüfen zu können, ist die Angabe des Namens und Adresse des Referenzauftraggebers, die Nennung einer Ansprechpartnerin / eines Ansprechpartners beim Referenzauftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse und die Angabe des Auftragsvolumens erforderlich. Der Auftraggeber behält sich vor, die Referenzauftraggeber zu den Angaben des Bieters sowie zu möglichen Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB zu befragen. Die Überprüfung der Referenz dient der Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung sowie der Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. c und e DSGVO). Die Referenz wird zur Eignungsprüfung gemäß § 122 Abs. 1 GWB benötigt. Ihre Überprüfung dient außerdem der Einhaltung der Vergabegrundsätze des Wettbewerbs sowie des Haushaltsgrundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Sofern keine konkrete Ansprechperson benannt werden kann, sind zumindest eine allgemeine E-Mail-Adresse sowie eine allgemeine Telefonnummer des Referenzauftraggebers anzugeben. Kann die Referenz nicht überprüft werden, kann sie bei der Eignungsprüfung nicht berücksichtigt werden. Für die Angabe der Referenz kann die in den Vergabeunterlagen beigfügte Referenzliste verwendet werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 12 Tage
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1 Veröffentlichung
- Frist 15.09.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 66 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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