Vergeben Gesundheitswesen & Medizintechnik
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle

Rahmenvertrag Firmenfitness im Verbundsystem für Beschäftigte des Landratsamts Neu-Ulm

Landkreis Neu-Ulm · Neu-Ulm · Bayern · Kommunaler Auftraggeber

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Vergabe-Ergebnis

🏆 Auftragnehmer EGYM Wellpass GmbH
👥 Eingegangene Angebote 2
📅 Zuschlagsdatum 24.10.2024

Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.

Beschreibung

Das Landratsamt Neu-Ulm möchte als attraktiver Arbeitgeber für seine Beschäftigten im Rahmen der Gesundheitsfürsorge ein Firmenfitnessprogramm mit Verbundnetzwerk bereitstellen. Ziel der Ausschreibung ist ein niederschwelliger Zugang zu verschiedensten Sport-, Wellness- und Fitnesseinrichtungen, die eine große Bandbreite an unterschiedlichen Angeboten in den Bereichen Fitness, Fun-Sport und Wellness/Entspannung anbieten. Diese große Vielfalt an Angeboten soll möglichst viele Beschäftigte des Landratsamts Neu-Ulm ansprechen und sie dabei unterstützen, Ihre Gesundheit zu erhalten. Die Nutzung der Verbundpartner des Netzwerkes muss für die Beschäftigten des Landratsamts Neu-Ulm sowohl wohnort- und arbeitsplatznah sowie deutschlandweit möglich sein. Die Kosten der einzelnen Mitgliedschaften des Firmenfitnessprogramms gliedern sich dabei in einen Eigenbeitrag der Beschäftigten und einen Arbeitgeberanteil.

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 0 · Rahmenvertrag Firmenfitness im Verbundsystem für Beschäftigte des Landratsamts Neu-Ulm
  • Preis nach Wichtigkeit

    Für dieses Bewertungskriterium "Preis" werden maximal 60 Punkte vergeben. Das wertbare Angebot mit dem preislich niedrigsten Gesamtpreis inkl. MwSt. gemäß Preisblatt pro registriertem Beschäftigten pro Monat erhält 60 Pkt. Alle weiteren Angebote bekommen im Verhältnis zum günstigsten Angebot entsprechend prozentual weniger Punkte. Ist ein Angebot doppelt so teuer wie das wertbare preislich günstigste Angebot, dann erhält es null Punkte.

  • Qualität nach Wichtigkeit

    Folgende qualitative Zuschlagskriterien wurden festgelegt: B1: Anzahl der Verbundpartner im Landkreis Neu-Ulm Max. 40 Pkt. B2: Bonuspunkte für eine bestimmte Mindestanzahl an Verbundpartnern in den jeweiligen Landkreisgemeinden Max. 27 Pkt. B3: Bonuspunkte für eine bestimmte Mindestanzahl an Verbundpartnern in den jeweiligen dem Landkreis Neu-Ulm angrenzenden Stadt- bzw. Kreisgebieten Max. 36 Pkt. B4: Vorhandensein eines Partnertarifs: Max. 10 Pkt B5: Inwieweit wird die Häufigkeit der Nutzung der Verbundpartner anzahlmäßig (bspw. beschränkte Check-In Anzahl pro Tag oder pro Monat) für die Nutzer in dem angebotenen Modell beschränkt? Max. 10 Pkt. Näheres ist den Vergabeunterlagen bzw. der Excel Datei „Leistungskriterien und Preisblatt“ zu entnehmen. Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktezahl aus den Leistungskriterien B1 – B 5 sowie dem Kriterium Preis erhält den Zuschlag. Daneben müssen folgende Mindestvoraussetzungen eingehalten werden. Eine Nichterfüllung dieser Kriterien (Ausschlusskriterien) führt zum Angebotsausschluss: 1. Das Angebot des Bieters zeichnet sich durch eine große Vielfalt an unterschiedlichen Angeboten in den Bereichen Fitness (z.B. Sport, Bewegung, Muskelaufbau, Cardio-Training, Rückenfit, etc.), Fun-Sport und Wellness bzw. Entspannung aus (Verbundsystem). Deutschlandweit weist der Bieter mindestens 500 Verbundpartner vor. 2. Der Bieter weist ein Partnernetzwerk vor, das deutschlandweit genutzt werden kann. 3. Neben den Angeboten vor Ort gehören auch Online-Kurse/Seminare in digitaler Form zum Angebotsinhalt. 4. Folgende Onlineangebote müssen in Deutsch den Nutzern zur Verfügung stehen: mindestens 5 verschiedene Fitnessangebote durch Videos oder Online-Kurse (z.B. Pilates, Cardio, Bodyforming, u.ä)- mindestens 2 verschiedene Entspannungs- und Gesundheitskurse durch Video- oder Online-Kurse (z.B. Rückenfit, Schulter-Nacken-Training, u.ä.) 5. Die Kosten der Mitgliedschaft teilen sich in einen Arbeitgeber und einen Arbeitnehmeranteil auf. Da das Landratsamt Neu-Ulm über begrenzte Personalkapazitäten und eine angespannte Personallage verfügt, erfolgt die Zahlung und Abwicklung des Arbeitnehmeranteils direkt zwischen den Beschäftigten und dem erfolgreichen Bieter. 6. Es muss jedem Beschäftigten des Auftraggebers möglich sein, die Teilnahme am Verbundprogramm monatlich zu beginnen und zu beenden, sofern eine An- bzw. Abmeldung zu einem festgelegten Termin im Vormonat erfolgt. 7. Die Beschäftigten müssen die Möglichkeit erhalten, über eine geeignete Plattform Verbundpartner und Onlinekurse zu finden.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach dem Vierten Teil des GWB sowie insbesondere den dort geregelten Fristen für deren Geltendmachung, insbesondere den nachfolgenden Bestimmungen: § 160 Abs. 3 GWB lautet wie folgt: „Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ § 135 GWB lautet wie folgt: Unwirksamkeit „(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Eingegangene Angebote

Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.

— Bieter nicht öffentlich gemeldet — Wert nicht veröffentlicht

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung

    Angebote werden eingeholt

  2. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 63 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer EGYM Wellpass GmbH

    1 Veröffentlichung

    • 19.11.2024 Original-Veröffentlichung aktuell

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Preiseinschätzung

Basierend auf 32 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 298.200 €
Median 662.450 €
Oberes Quartil 847.616 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

Landkreis Neu-Ulm · Neu-Ulm

vergabestelle@landkreis-nu.de
+49 731704031201

Stammdaten
Vergabenummer 11-24-03-EU
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Gering
Auftraggeber Landkreis Neu-Ulm
Standort Neu-Ulm, Bayern
Veröffentlicht 19.11.2024
CPV-Code 92600000
Freizeit und Kultur (Was ist das?)
Angebote 2
⚠ dünner Wettbewerb (Ø 4,6 in der Branche) (?)
Erfüllungsort Neu-Ulm
Laufzeit 04.10.2024 – 03.10.2028
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Vergabeberatung
Beschaffungsamt des BMI · Bonn

Auftragnehmer (?)
EGYM Wellpass GmbH Mittleres Unternehmen
Vertrag 24.10.2024

Ø Bieter in der Branche 4.6

Historischer Durchschnitt aus 3.879 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 83%

Anteil der erfassten Verfahren in Gesundheitswesen & Medizintechnik mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 16.185 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Schätzwert-Abweichung 3%
KMU-Bieteranteil 71%

Preis-Kalkulator

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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Zuschlagswert

Zuletzt geprüft am 29.06.2026

Daten korrigieren →