AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/407e8309-fd9c-4615-9287-bbfd6f2f51b5) · Abgerufen am 03.08.2026 08:34 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/407e8309-fd9c-4615-9287-bbfd6f2f51b5/

Umgestaltung Wallstraße, hier: Erneuerung der Regenwasser- u. Schmutzwasser-Kanalisation im Bereich Wallstraße und Teilbereich Schloßstraße im Stadtgebiet Ahaus

Notice-ID: 407e8309-fd9c-4615-9287-bbfd6f2f51b5 · Procedure-ID: cedad93b-1cc4-401a-b172-5236da081c42

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Ahaus, Ahaus
Veröffentlicht
04.08.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45247110 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
2.240.714 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Stadt Ahaus beabsichtigt die Sanierung und naturnahe Neugestaltung der Innenstadt (Wallstraße). Die geplanten Maßnahmen sollen das örtliche Mikroklima positiv beeinflussen, mehr Retentionsvolumen und offene Aufenthaltsräume schaffen. Dazu sollen in zwei Ausbaustufen die gesamte Entwässerung und die gesamten Oberflächen im betrachteten Gebiet neu erstellt und gestaltet werden. Das betrachtete Gebiet umfasst die Straßen Wallstraße, Schloßstraße, Coesfelder Straße und Beckers Brink.

Vertragslaufzeit

Periode
14 Monate

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Borgers GmbH
Vertragsabschluss
04.08.2025
Angebotsspanne
2.240.714 – 4.451.033 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).