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Dienstleistungskontingent IT Experten
Medizinische Universität Lausitz - Carl Thiem · Cottbus · Brandenburg · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenProjektleitung🏆 EY Strategy & Transactions GmbH · Stuttgart
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Los 2 VergebenSolution Architekt🏆 Deloitte Consulting GmbH · Düsseldorf
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Los 3 VergebenIT Sicherheit🏆 SVA System Vertrieb Alexander GmbH · Wiesbaden
- 4K Analytics GmbH · Leipzig
- adesso SE · Dortmund
- Controlware GmbH · Dietzenbach
- Deloitte Consulting GmbH · Düsseldorf
- EY Consulting GmbH · Berlin
- EY Strategy & Transactions GmbH · Stuttgart
- SVA System Vertrieb Alexander GmbH · Wiesbaden
- T-Systems International GmbH · Neuss
- UNITY AG · Köln
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 10 Angebote eingegangen, 9 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Gegenstand ist die externe Unterstützung bei digitalen Transformations- und Vernetzungsprojekten im IT-Bereich.
- Es werden Kompetenzen in Prozessgestaltung, Projektsteuerung und Interoperabilität mit externen Gesundheitseinrichtungen und Industriepartnern benötigt.
- Die Vergabe erfolgt als offenes Verfahren für Dienstleistungen.
- Der Erfüllungsort ist Cottbus.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Im Rahmen des Strukturwandels will der Auftraggeber ein neues digitales Fundament schaffen und weiterhin eine Spitzenposition in der medizinischen Versorgung einnehmen. In Planung sind digitale Transformationsprojekte, sowie Kooperations-vorhaben mit regionalen und nationalen Partnern aus der Medizin, der Gesellschaft sowie Industrie und sollen im Rahmen von agilen Innovationsprojekten operationalisiert werden. Die aktuelle Auslastung des IT-Personals sowie die Bindung an aktuell umzusetzende Projekte sowie die Sicherstellung des Routinebetriebs, erlaubt keine reine intern gedeckte Umsetzung von IT Vorhaben und bedarf externer Unterstützung. Neben generellen Ressourcenengpässen sind insbesondere bei der Prozessgestaltung, komplexen Projekten, organisationsübergreifenden Herstellung von Interoperabilität mit externen Einrichtungen, wie Gesundheitseinrichtungen jeder Art (Kliniken, ambulanter Sektor, Kassen) oder auch Industriepartnern, umfangreiche zusätzliche Kompetenzen notwendig. Vertragsgegenstand ist die Vergabe eines Dienstleistungsvertrags für die Beratung und Projektsteuerung von IT-Vernetzungs- und Transformations-Projekten.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Ergänzende Informationen
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 50 %
Die maximale, im Zuschlagskriterium Nr. 1 erzielbare Punktzahl beträgt insgesamt 500. Dies entspricht in der Gewichtung 50%. Hierzu werden die jeweiligen Gesamtpreise aus dem Preisblatt der Anlage 3 Preisblatt je Los angesetzt. Die im Zuschlagskriterium "Preis" erzielten Punkte werden wie folgt ermittelt: Das wertbare Angebot mit der besten Angabe, d.h. dem niedrigsten Wert, wird in Bezug auf das jeweilige Kriterium mit der Höchstpunktzahl bewertet. Die Punktzahl der Angebote mit höheren Preisen erhält entsprechend weniger Punkte (inverser Dreisatz). Damit gilt folgende Formel: P=Punktzahl_max*((min_Angebot)/(akt_Angebot)) Erläuterung: P = Erreichte Punktzahl im Kriterium Punktzahl_max = Maximal erreichbare Punktzahl min_Angebot = Bester Wert im Vergleichsfeld für das Kriterium akt_Angebot = Betrachteter Wert im Vergleichsfeld für das Kriterium Die Punktzahl wird kaufmännisch auf eine Nachkommastelle gerundet.
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Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals 25 %Qualität
Die maximale, im Zuschlagskriterium Nr. 2. erzielbare Punktzahl beträgt insgesamt 250. Dies entspricht in der Gewichtung 25%. Dazu hat der Bieter die Anlage 4 je Los für die geforderten Qualifikationen auszufüllen. Die Qualifikation und Erfahrung der namentlich genannten Mitarbeiter werden entsprechend bewertet. Die Anlage 4 ist je Los und je Rolle für zwei Personen auszufüllen. Bewertet werden maximal vier Qualifikationsbögen. Stehen diese gewerteten Mitarbeiter in der späteren Leistungserbringung dem Auftraggeber nicht zur Verfügung, verwirkt der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe nach Anlage 5. Bewertet werden die Kompetenz und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals nach der Anlage 4 je Los. Die Ergebnisse der einzelnen Rollen werden addiert. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl erhält die höchste Bewertung entsprechend der dem Kriterium zugeordneten Maximalpunktzahl. Alle übrigen Angebote erhalten im Verhältnis weniger Punkte (inverser Dreisatz). Es gilt folgende Formel: P = Punktzahl_max* ((akt_Angebot) )/((max_Angebot)) Erläuterung: P = Erreichte Punktzahl im Kriterium Punktzahl_max = Maximal erreichbare Punktzahl max_Angebot = Bester Wert im Vergleichsfeld für das Kriterium akt_Angebot = Betrachteter Wert im Vergleichsfeld für das Kriterium Die Punktzahl wird kaufmännisch auf eine Nachkommastelle gerundet. Angebote, die nicht mindestens die Hälfte der dem Kriterium zugewiesenen Punktzahl erhalten, werden ausgeschlossen (vgl. zu Mindestanforderungen an die Qualität: EuGH, Urt. v. 20.9.2018 - C-546/16 - "Montte SL"; VK Bund, Beschl. v. 16.4.2018 VK 1-21/18). Die Berechnung der Bewertung erfolgt auf zwei Nachkommastellen. Es wird kaufmännisch gerundet.
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Fachgespräch 25 %Qualität
Die maximale, im Zuschlagskriterium Nr. 3. erzielbare Punktzahl beträgt insgesamt 250. Dies entspricht in der Gewichtung 25%. Gegenstand des Fachgesprächs werden vier Fragen sein, wovon der Bieter drei vorab zur Bearbeitung erhält und eine weitere Frage, die der Bieter im Fachgespräch situativ beantworten muss. Die drei bekannten Fragen je Los können den Vergabeunterlagen entnommen werden. Hierfür hat der Bieter mit dem Angebot eine Power-Point Präsentation über die bereits bekannten Fragen einzureichen (Umfang max.15 Folien). Die Ausarbeitung und die Präsentation der Ausarbeitung (vgl. zur Rechtmäßigkeit einer Bewertung einer mündlichen Präsentation VK Bund, Beschl. v. 22.11.2019 - VK 1-83/19) werden anhand folgender Skala bewertet. Die Notenskala erläutert sich wie folgt: Note 6: Keine Struktur und fachlich nicht überzeugende Ausarbeitung und Vortrag, Ausdrucksweise vielfach nicht verständlich und nachvollziehbar, sehr eingeschränkte Kommunikationsfähigkeit, kein Eingehen auf Rückfragen, weitestgehend unkoordiniertes Zusammenwirken der Beteiligten und damit inhaltlich unschlüssige Bieterpräsentation insgesamt, keine Teamfähigkeit vermittelt. Note 5: Lediglich teilweise strukturierter und fachlich kaum überzeugende Ausarbeitung und Vortrag, kaum nachvollziehbare Ausdrucksweise, eingeschränkte Kommunikationsfähigkeit, pauschales Eingehen auf Rückfragen, kaum Zusammenwirken der Beteiligten im Rahmen der Bieterpräsentation, Eindruck einer grundsätzlichen Teamfähigkeit vermittelt. Note 4: Grundsätzlich strukturierter und fachlich in Teilen überzeugende Ausarbeitung und Vortrag, nur bedingt nachvollziehbare Ausdrucksweise, zufriedenstellende Kommunikationsfähigkeit, teilweise Eingehen auf Rückfragen, nur in Teilen Zusammenwirken der Beteiligten im Rahmen der Bieterpräsentation, ausreichender Eindruck an Teamfähigkeit vermittelt. Note 3: Gut strukturierter und fachlich im Wesentlichen überzeugende Ausarbeitung und Vortrag, in weiten Teilen nachvollziehbare Ausdrucksweise, gute Kommunikationsfähigkeit, bedingtes Eingehen auf Rückfragen, gutes Zusammenwirken der Beteiligten zu einer weitestgehend schlüssigen Bieterpräsentation insgesamt, guten Eindruck an Teamfähigkeit vermittelt. Note 2: Gut strukturierter und fachlich weitestgehend überzeugende Ausarbeitung und Vortrag, nachvollziehbare Ausdrucksweise, hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit, gutes Eingehen auf Rückfragen, gutes Zusammenwirken der Beteiligten zu einer weitestgehend schlüssigen Bieterpräsentation insgesamt, Eindruck eines hohen Maßes an Teamfähigkeit vermittelt. Note 1: Sehr gut strukturierter und fachlich vollumfänglich überzeugende Ausarbeitung und Vortrag, klare und nachvollziehbare Ausdrucksweise, sehr hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit, sehr gutes Eingehen auf Rückfragen, sehr gutes Zusammenwirken der Beteiligten zu einer schlüssigen Bieterpräsentation insgesamt, Eindruck eines sehr hohen Maßes an Teamfähigkeit vermittelt. Das Angebot, welches die beste Note erzielt, erhält die höchste Bewertung entsprechend der dem Kriterium zugeordneten Maximalpunktzahl. Alle übrigen Angebote erhalten im Verhältnis weniger Punkte (inverser Dreisatz). Damit gilt folgende Formel: P = Punktzahl_max* ((akt_Angebot) )/((max_Angebot)) Erläuterung: P = Erreichte Punktzahl im Kriterium Punktzahl_max = Maximal erreichbare Punktzahl max_Angebot = Bester Wert im Vergleichsfeld für das Kriterium akt_Angebot = Betrachteter Wert im Vergleichsfeld für das Kriterium Die Punktzahl wird kaufmännisch auf eine Nachkommastelle gerundet. Angebote, die nicht mindestens die Hälfte der dem Kriterium zugewiesenen Punktzahl erhalten, werden ausgeschlossen (vgl. zu Mindestanforderungen an die Qualität: EuGH, Urt. v. 20.9.2018 - C-546/16 - "Montte SL"; VK Bund, Beschl. v. 16.4.2018 VK 1-21/18). Die Berechnung der Bewertung erfolgt auf zwei Nachkommastellen. Es wird kaufmännisch gerundet.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Geschätzter Gesamtauftragswert 0 €
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
1. Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. *** 2. Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten. *** 3. Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote pro Los
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 49 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (9) 4K Analytics GmbH · adesso SE · Controlware GmbH · Deloitte Consulting GmbH · EY Consulting GmbH · EY Strategy & Transactions GmbH · SVA System Vertrieb Alexander GmbH · T-Systems International GmbH · UNITY AG1 Veröffentlichung
- 19.05.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 3.118 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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