BIG Städtebau GmbH, treuhänderischer Sanierungsträger der Stadt Kappeln · Kronshagen · Schleswig-Holstein · Öffentliches Unternehmen (regional)
Status
Vergeben
Zuschlagswert
330.631 €
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Veröffentlicht
14.01.2026
Vergabe-Ergebnis
🏆 Vergabe in 1 Losalle vergeben
Los 1Vergeben
Kappeln-Stadtbuecherei-Architekt-2025_BEK
🏆 Schoener und Panzer Architekten · Leipzig
Auftragnehmer
Schoener und Panzer Architekten · Leipzig
Zuschlagswert330.631 €
Eingegangene Angebote3
Zuschlagsdatum22.12.2025
Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Die Architektenleistungen für den Umbau, die Modernisierung und Erweiterung einer Stadtbücherei sollen vergeben werden.
Änderungen am Verfahren
1 Aktualisierung
Der Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
📅 Frist verlängert
Die Referenzzeitraum für vergleichbare Leistungen wurde aufgrund des besonderen Bauvorhabens und der bisher Nicht-Berücksichtigung der Pandemiezeit um 3 Jahre verlängert (von 6 auf 9 Jahre).
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📅 Laufzeit endet am 31.12.2030
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum.
Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Los 1 · Kappeln-Stadtbuecherei-Architekt-2025_BEK
Inhaltliche und fachliche Qualität des Angebots30 Pkt.
Qualität
Das Kriterium wird auf Grundlage eines einzureichenden Konzeptes zur Projektumsetzung bewertet. Erwartet wird eine detaillierte und plausible Beschreibung der geplanten Umsetzung des Planungsauftrages (mögliche Darstellungsformen z.B. Text, Grafiken, Skizzen) und der örtlichen Bauüberwachung insbesondere im Hinblick auf Koordination, Kommunikation, notwendige Abstimmungen, Zeitplanung, Kosten, Kostenverfolgung, Berücksichtigung notwendiger Richtlinien und sonstiger Belange, sowie eine kurze inhaltliche Auseinandersetzung mit dem geforderten Leistungsumfang. Aus der Darstellung sollen die Expertise und den Erfahrungen des Bieters mit erkennbaren besonderen Herausforderungen, eine verbindliche Zeitplanung unter Hervorhebung der nach der Expertise und den Erfahrungen des Bieters erkennbaren möglichen kritischen Punkten und Verzögerungen sowie eine Befassung mit möglichen Risiken (wirtschaftlich, technisch, zeitlich und rechtlich), die nach der Expertise und den Erfahrungen des Bieters bei der Projektumsetzung besonders relevant werden können, hervorgehen.
Preis30 Pkt.
Bewertet wird das Honorarangebot gemäß den geforderten Leistungsphasen inklusive besonderer Leistungen und Nebenkosten. Berücksichtigt wird die nach dem Preisblatt zu wertende Honorarsumme. Die Berechnung der Honorarpunktzahl erfolgt in Relation zum günstigsten Angebot. Die niedrigste Honorarsumme erhält 30 Punkte.0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem Zweifachen des niedrigsten Gesamtangebotshonorars (brutto). Alle Angebote mit darüber liegenden Gesamtpreisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktermittlung für die dazwischenliegenden Gesamtangebotshonorare (brutto) erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma und einer kaufmännischen Rundung über die in den Verfahrensbedingungen benannte Formel.
Qualifikation der Projektleitung20 Pkt.
Qualität
Bewertet wird die Erfahrung der Person, die für das Erbringen der Leistung als Projektleitung vorgesehen ist. Maßgeblich für die Bewertung ist die Berufserfahrung der Projektleitung nach Erlangen eines einschlägigen Universitäts- bzw. Hochschul- oder Fachschulabschluss in Jahren. Die berufliche Qualifikation ist ausreichend, wenn eine Eintragung in die Liste der entsprechenden Architekten- und Ingenieurkammer bzw. für Bewerber aus dem europäischen Ausland im Berufs- oder Handelsregister des Heimatstaates, aus der die berufliche Qualifikation der Projektleitung erkennbar wird, vorliegt. (Anforderung für das Erlangen von Wertungspunkten = Projektleitung mit Qualifikation für vergleichbare Planungsleistungen und mindestens 5 Jahren Berufserfahrung)
Präsentation20 Pkt.
Qualität
Bewertet werden der Vortrag und die Antworten des Bieters auf Rückfragen des Bewertungsgremiums auf Basis der vorab eingereichten Präsentationsunterlagen. Im Rahmen der Präsentationsunterlagen und des Vortrags ist auf folgende Aspekte einzugehen: - Vorstellung des Projektteams - Konzeptionelle Planungsidee - Detaillierte Beschreibung der geplanten Umsetzung des Planungsauftrags insbesondere im Hinblick auf die Koordination, Kommunikation und auf eine verbindliche Zeitplanung. Die Bewertung der Darstellungen zu den Aspekten sowie der Antworten auf Rückfragen der Mitglieder des Bewertungsgremiums erfolgt auf Grundlage folgender Wertungsmaßstäbe: - die Qualität der Inhaltsvermittlung in Hinblick auf Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit - sowie die zu erwartende Kompetenz des Projektteams anhand der Antworten auf spontane Rückfragen der Mitglieder des Bewertungsgremiums.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nichtinnerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bitte beachten Sie auch die Rechtsschutzhinweise der zuständigen Vergabekammer auf der oben angegebenen Website.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
KI Gesucht wird die Objektplanung für die Generalsanierung und Erweiterung des Wolfgang-Borchert-Gymnasiums Langenzenn inklusive einer Dreifachturnhalle.
Historischer Durchschnitt aus 38.938 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.
Erfasste Abschluss-Meldungen91%
Methodik & Datenbasis
Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 113.311 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.
Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Kiel
Hinweis zur Zuständigkeit
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige
Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.
Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de: