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Bauhauptleistung Erneuerung EÜ Hausbend Strecke 2505 km 1,473
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
Beschreibung
Erneuerung EÜ Hausbend Strecke 2505 km 1,473
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Hausbend.
- Die Leistung ist am Erfüllungsort Krefeld zu erbringen.
- Es handelt sich um eine Bauhauptleistung im Bereich Infrastruktur.
- Der Auftraggeber ist die DB InfraGO AG.
Die Ausschreibung betrifft die Bauhauptleistung zur Erneuerung einer Eisenbahnüberführung (EÜ Hausbend) auf der Strecke 2505 bei km 1,473.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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📅 Laufzeit endet am 31.12.2027
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt hat — bekanntgegeben in der Ausschreibung zu diesem Verfahren.
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Preis 100 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vertragsänderung Sie sind hier
Bestehender Vertrag modifiziert
4 Veröffentlichungen
- 21.08.2026 Original-Veröffentlichung
- 21.08.2026 011 Zu den technischen Gründen zählen unter anderem das Ineinandergreifen der Leistungen. Die Umlegung der Leistung ist jeweils Voraussetzung für die Ausführung der Arbeiten gemäß Hauptvertrag, so dass eine technische Abhängigkeit besteht. Zur Vermeidung gegenseitiger Behinderungen bei einer separaten Vergabe ist zwingend die Vergabe an den AN gem. Hauptvertrag notwendig. Die Kabel müssen bspw. auf der Kabelhilfsbrücke sein, damit auf der östlichen Seite der Brücke die Verbauten gesetzt werden können. Nach dem Setzen der Verbauten müssen die Kabel wieder auf die Kabelhilfsbrücke gelegt werden, damit die Arbeiten fortgesetzt werden können, unter anderem der Rückbau der Hilfsbrücken. Ein weiterer technischer Grund ist die Verfügbarkeit von BE-Flächen. Alle verfügbaren Flächen sind bereits an den AN gem. Hauptvertrag übergeben worden. Weitere Flächen stehen nicht zur Verfügung oder sind nicht der EÜ Hausbend zugeordnet. Aufgrund anderer Baustellen Dritter und der Lage im Schutzgebiet besteht zudem nicht die Möglichkeit weitere Flächen zu erhalten. Die Umlegungen der Kabel müssen in den vorhandenen SPP (IH-Containern) erfolgen. Die Sperrpausen sind fest vorgegeben und müssen genutzt werden, um die Inbetriebnahme der neuen Stahlüberbauten im kommenden Jahr zu sichern. Bei einer separaten Vergabe der Leistungen kann die Sperrpause nicht genutzt werden und die IBN im kommenden Jahr gerät in Gefahr. Eine weitere Schwierigkeit stellt die Gewährleistung der Arbeiten dar. Im Streitfall ist die Zuständigkeit nicht eindeutig zu klären. Zudem wäre die separate Vergabe auch mit Zusatzkosten verbunden, da eine neue Einarbeitung, Baustelleneinrichtung etc. erfolgen muss. Für einen weiteren AN können keine weiteren Flächen zur Verfügung gestellt werden. Alle möglichen Flächen sind an den AN gemäß Hauptvertrag übergeben. Aufgrund der Lage im Landschaftsschutzgebiet ist keine Nutzung von zusätzlichen Flächen möglich.
- 16.04.2026 01 - Es handelt sich um eine geänderte Vertragsleistung. Eine Beauftragung mit einem separten Planer ist aus Gefährleistungsgründen nicht möglich. Das erforderliche Vergabefahrren inkl. Ausschreibung für eine seperate Entwurfsüberarbeitung würde die Fortsetzung der Ausführungsplanung der Gesamtmaßnahme stark verzögern und somit auch die INB stark gefährden. 05 - Der Baugrubenverbau, Rückbau der bestehenden Widerlager und der Einbau des Unterbeton in den Baugruben steht in direktem Zusammenhang und passiert im Schutze von Straßensperrungen und einer bauzeitlichen Grundwasserhaltung, die zeitlich begrenzt möglich sind. Eine Unterbrechnung durch ein zusätzliches Vergabeverfahren sowie die verlorenen Synergieeffekte sind wegen der zetlich befristetet Straßensperrung nicht möglich. 06 - Das Gleismonitoring überwacht die Folgen der Grundwasserabsenkungen und stehen somit in direktem technischen Zusammenhang. Die Leistungen sind daher nicht von einander zu trennen, insbesondere hinsichtlich eines reibungslosten Leistungsablaufes. aktuell
- 16.04.2026 02 - Wegen der Richtlinienänderung der Ril 804 bzw. Ril 820.2010.2 und der angrenzenden Weichen W03 und W04 ist eine schwimmende Lagerung der neuen Stahlüberbauten nicht zulässig und muss eine feste Lagerung mit Kalottenlagerung geändert werden. Es handelt sich um eine Anpassung der Enwurfsplanung als Grundlage, um die vertraglich vereinbarte Ausführungsplanung durchzuführen. Der Gesamtcharakter des Auftrages bleibt identisch 03 - Wegen der Richtlinienänderung der Ril 804 bzw. Ril 820.2010.2 und der angrenzenden Weichen W03 und W04 ist eine schwimmende Lagerung der neuen Stahlüberbauten nicht zulässig und muss eine feste Lagerung mit Kalottenlagerung geändert werden. Es handelt sich um eine Überarbeitung der Stahlbaustatik wegen des geänderten Lagerungssystems der Stahlüberbauten
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 62 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Eiffage Infra-West GmbH1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 15.604 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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