AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/4090945a-600b-497c-9877-087b65fc85ef) · Abgerufen am 02.11.2026 23:21 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/4090945a-600b-497c-9877-087b65fc85ef/

1887-CM-BI Tool

Notice-ID: 4090945a-600b-497c-9877-087b65fc85ef · Procedure-ID: d1566801-5fc5-46d7-b0cc-010ec15bc4a5

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Stammdaten

Auftraggeber
BWI GmbH, Bonn
Veröffentlicht
24.09.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
48482000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Auftragsvolumen (Rahmen)
11.626.400 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die BWI GmbH (im Folgenden: "BWI") erwägt, einen Rahmenvertrag mit einem einzigen Vertragspartner über die zeitlich befristete Überlassung von Tableau Software (Subscription- bzw. Mietmodell) einschließlich die Erbringung von Pflege- und Supportleistungen sowie weitere softwarenahe Vertragsleistungen für initale Implementierungsleistungen (Inbetriebnahmeleistungen) und Schulungsleistungen für ein Busines-Intelligence-Tool (im Folgenden "BI-Tool" genannt) für den Kunden Bundeswehr abzuschließen. Dieser Bedarf soll im Wege eines Offenen Verfahrens nach § 14 Abs. 2 VgV vergeben werden. Der Rahmenvertrag wird mit einer Laufzeit von maximal vier Jahren abgeschlossen.

Vertragslaufzeit

Periode
24 Monate

Vergabe-Status

Auftragnehmer
SVA System Vertrieb Alexander GmbH
Vertragsabschluss
30.08.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).