AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 12:53 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/40a6931e-df1d-4f56-bd00-cfb7dab9cfb7/

Generalsanierung und Erweiterung der Gottfried-Neukam-Mittelschule in 96317 Kronach - Innentüren u. –fenster

Notice-ID: 40a6931e-df1d-4f56-bd00-cfb7dab9cfb7 · Procedure-ID: 6c08e910-4a91-4dde-9cf2-213505ab926c

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Stammdaten

Auftraggeber
Schulverband Kronach III, Kronach
Veröffentlicht
29.11.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45421100 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
279.668 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Gebäude der Gottfried-Neukam-Mittelschule in 96317 Kronach sind Teile des Schulzentrums Kronach. Die Anlage wurde im Jahr 1975-1976 errichtet. Seit der Errichtung wurden keinerlei maßgebenden Renovierungen oder Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Innenausstattung, Wände, Fußböden, Türen, Dachabdichtungen, usw. sowie die gesamte Haustechnik werden erneuert. Die Dächer und Fassaden einschl. Fenster usw. werden energetisch neu hergestellt.Die Grundrisse und Strukturen werden nach dem Lernhauskonzept neu geordnet und der Brandschutz auf den neuesten Stand gebracht, sowie teilweise Erweiterungen durchgeführt. Die Barrierefreiheit wird hergestellt und ein Aufzug eingebaut.

Vertragslaufzeit

Beginn
04.03.2024
Ende
31.10.2024

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
22.02.2024
Zuschlagsentscheidung
08.02.2024

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

VOB Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).