AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.05.2026 11:17 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/40bd7fa0-bccd-451c-b2f1-987c627695cd/

Mobile Sammlung und ordnungsgemäße Verwertung/Beseitigung von gefährlichen Abfällen im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt

Notice-ID: 40bd7fa0-bccd-451c-b2f1-987c627695cd · Procedure-ID: 55b4a884-f9eb-4188-b2e1-eb2be7a62248

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Stammdaten

Auftraggeber
Zweckverband Abfallwirtschaft Saale-Orla (ZASO, Pößneck
Veröffentlicht
04.05.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90510000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Auf der Grundlage der jeweils gültigen Fassung der Abfallwirtschaftssatzung des ZASO ist die halbjährliche, mobile Sammlung von gefährlichen Abfällen aus privaten Haushalten im o. g. Gebiet mit einem für diese Tätigkeit vollwertig ausgerüsteten „Schadstoffmobil“ durchzufüh-ren. Es ist ein Tourenplan gemäß den Vorgaben des ZASO zu den Ortschaften, Standplätzen und Standzeiten zu erstellen. Es sind im Weiteren die Standzeiten an den benannten Wertstoffhöfen abzusichern. Die erfassten gefährlichen und nicht gefährlichen Abfälle sind in dafür zugelassenen Anlagen ordnungsgemäß zu verwerten oder zu beseitigen. Die ordnungsgemäße Verwertung /Beseitigung ist nachzuweisen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.07.2027
Ende
31.12.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
2 Monate
Bürgschaft
erforderlich

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamtes, Weimar

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).